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Frauenberufliche Lehranstalten#

Die Anfänge der schulischen Berufsausbildung für Mädchen gehen auf Erziehungsinstitutionen weiblicher katholischer Orden (Ursulinen, Englische Fräulein, Schulschwestern und andere) im 17. Jahrhundert zurück. Von staatlicher Seite wurden 1775 ein Offizierstöchter-Erziehungsinstitut und 1786 ein Zivil-Mädchen-Pensionat als eigene Schulen gegründet. Auch die Industrieschulen waren im Rahmen des Bildungswesens für Frauen von Bedeutung. Möglichkeiten einer breiteren schulischen Berufsausbildung für Mädchen entwickelten sich erst in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts parallel zu der im Staatsgrundgesetz von 1867 festgehaltenen Gleichberechtigung.

Ein Schwerpunkt der einsetzenden Mädchenbildung lag auf hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Koch-, Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen). Als weiteres Ziel wurde die schulische Förderung traditionell von Frauen ausgeübter Nadelarbeiten verfolgt. Auch der Staat gründete Anstalten für gewerbliche Frauenberufe (Kunststickereischule, Wien 1874; Zentral-Spitzenkurs, Wien 1879; Fachschule für Maschinenstickerei, Dornbirn 1891; Zentrallehranstalt für Frauengewerbe, Wien 1910 und andere). Allein in Wien gab es 1910 mehr als 200 Privatlehranstalten für die Gewerbe Weißnähen, Kleidermachen, Modisterei und Miedermachen.

In der 1. Republik wurden diese Frauenberufsschulen reorganisiert. Man unterschied Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe (3-jährig), Frauengewerbeschulen (durchwegs 2-jährig) sowie Koch- und Haushaltungsschulen (1-jährig).

Seit 1945 ist das Unterrichtsministerium für die frauenberuflichen Lehranstalten zuständig; die Schulgesetze von 1962 waren ein weiterer Schritt der Umgestaltung (5-jährige Höhere Lehranstalten, 3- bis 4-jährige Fachschulen, 2-jährige Hauswirtschaftsschulen, 1-jährige Haushaltungsschulen). Mit der Einführung der Koedukation (1975) wurden die frauenberufliche Lehranstalten auch den Knaben geöffnet, die von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch machen (unter 1 %). 1987 wurden zur vollen Durchsetzung der Gleichberechtigung geschlechtsbezogene Schulbezeichnungen generell abgeschafft, die Lehrpläne wurden hingegen kaum geändert. Der Begriff frauenberufliche Lehranstalten gehört damit der Vergangenheit an.