Privileg#
Sonderstellung, die einem Herrscher, einer Gruppe (Zeche, Stadt usw.) oder sonstigen Personen von übergeordneten Autoritäten meist durch eine Urkunde gewährt wird. Zu den Privilegien zählten die Bewilligung von Marktrechten oder Straßenmauten, die Herstellung von Münzen, die Befreiung von Zöllen, im 18./19. Jahrhundert Konzessionen zur Betreibung einer Fabrik oder bestimmter Gewerbe (ausschließendes Privileg auf Zeit).