Provisorische Regierung#
Am Anfang der Ersten Republik und der Zweiten Republik stand eine provisorische Regierung, die immer eine Konzentrationsregierung der politischen Parteien war.
Die Provisorische Regierung der 1. Republik bestand von 30. 10. 1918 bis 15. 3. 1919, die der 2. Republik von 27. 4. bis 20. 12. 1945. In beiden nannten sich die Vorsitzenden Staatskanzler und die Minister Staatssekretäre, denen Unterstaatssekretäre beigegeben waren.
Die Provisorische Regierung der 2. Republik wurde noch während der Kämpfe des 2. Weltkriegs in Wien nach Einigung der 3 Parteien (ÖVP, SPÖ, KPÖ) über die Aufteilung der Ressorts (23. 4. 1945) am 27. 4. konstituiert. Sie war bis 19. 10. 1945 nur von der Sowjetunion anerkannt. Durch die Länderkonferenzen vom 24./25. 9. 1945 und 9./10. 10. 1945 wurde die Provisorische Regierung durch Vertreter der westlichen Bundesländer erweitert und von diesen anerkannt; am 25. 11. 1945 führte sie die ersten Wahlen durch. Diese führten zur Konstituierung eines Nationalrats und zur Bildung einer Bundesregierung.
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