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Raketen#

Im militärischen Bereich durch flüssigen oder festen Brennstoff selbstgetriebene Geschosse, dem österreichischen Bundesheer durch den Artikel 13 des Staatsvertrags von 1955 untersagt. Die Alliierten reagierten damit auf den Einsatz der V-Waffen durch die deutsche Wehrmacht im 2. Weltkrieg. Mit der Entwicklung der Gefechtsfeld-Lenkwaffen in den 60er Jahren (Reichweite bis 4 km) als primär defensive Waffen nahm der Widerstand der Signatarmächte des Staatsvertrags gegen eine Einführung in Österreich ab. Seit 1994 konnte mit der Ausrüstung des Bundesheeres mit der schwedischen Lenkwaffe "Bill" (zur Panzerabwehr) und der französischen "Mistral" (zur Flugzeugabwehr) begonnen werden.