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Randgruppen#

Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer Abweichung von den vorherrschenden sozialen Normen nur eingeschränkte Lebensmöglichkeiten besitzen. Im Zeitalter des Absolutismus war für die Versorgung, aber auch Disziplinierung im Sinne von möglicher wirtschaftlicher Nützlichkeit der Randgruppen (Bettler, Behinderte, arbeitsunfähige Alte, abgedankte Soldaten usw.) die Polizei zuständig; die Einrichtung von Werkhäusern, Waisen-, Zucht- und Arbeitshäusern war teilweise mit Manufakturen verbunden. Heute können Dauerarbeitslose, pflegebedürftige ältere Menschen, Behinderte, Drogensüchtige, aber auch bestimmte Gruppen von ausländischen Arbeitern und Asylanten als Randgruppen gelten; sie alle sind im Wesentlichen auf ständige Sozialhilfe angewiesen. Im 18. Jahrhundert konnten bis zu 25 % der Bevölkerung als Randgruppen gelten, heute (unter Berücksichtigung einer Mindesteinkommensgrenze) 2-5 %.

Literatur#

  • H. Stekl, Österreichs Zucht- und Arbeitshäuser 1671-1920, 1978
  • E. Tálos (Hg.), Der geforderte Wohlfahrtsstaat, 1992