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Regionalpolitik#

Umsetzung der notwendigen räumlichen Ordnung und Entwicklung durch die zuständigen politischen Körperschaften und Behörden auch bei Überschreitung von Verwaltungsgrenzen. Die Regionalpolitik kann sich auf Gemeindeverbände (Wasserversorgung, Entsorgung, Erholungsräume, Schulen usw.) oder auf mehrere Bundesländer (Verkehrsverbünde, Wirtschaftszonen, medizinische Versorgung, Universitäten, Naturparks usw.) beziehen. Großregionen sind die Ostregion (Wien, Großteil von Niederösterreich, Nordburgenland), die Regionen um Graz, um Innsbruck, Kärnten und Osttirol, Linz (mit dem Großteil von Oberösterreich und Westgebieten von Niederösterreich), Salzburg mit Teilen von Oberösterreich sowie die die Staatsgrenzen überschreitende Bodenseeregion. Notwendige Maßnahmen, die in der Regel finanzielle Dauerbelastungen nach sich ziehen, werden durch Vereinbarungen und Verträge zwischen einzelnen Gemeinden oder Bundesländern geregelt.

Literatur#

  • Regionale Strukturpolitik, 1984
  • Perspektiven regionalwissenschaftlicher Forschung. Beiträge zur 2. Tagung für Regionalforschung und Geographie, 1987