Religionsgesellschaften #
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften#
Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt.
(Darüber hinaus haben gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in verschiedenen Bereichen teils weitgehende Rechte, wie z.B. das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abzuhalten, oder Begünstigungen im Abgabenrecht.)
In Österreich sind derzeit 16 Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt:
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
- Freikirchen in Österreich
(Seit 2013 eine gesetzlich anerkannte Kirche: sie umfasst alle Kirchengemeinden, die dem Bund der Baptistengemeinden in Österreich, dem Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich, den Elaia Christengemeinden, der Freien Christengemeinde – Pfingstgemeinde in Österreich oder der Mennonitischen Freikirche Österreich angehören.)
- Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich mit verschiedenen Kirchengemeinden
(1995 staatliche Anerkennung der 'Metropolis von Austria' als kirchliche Institution) - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Israelitische Religionsgesellschaft
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Katholische Kirche
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Neuapostolische Kirche in Österreich
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften#
Anhängerinnen/Anhänger einer bisher nicht gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen. Diese besitzt Rechtspersönlichkeit, ist aber im Gegensatz zur gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft keine Körperschaft öffentlichen Rechts.
(Dieser Status kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erlangt werden. Dazu gehört u.a. die Vorlage von dem Gesetz entsprechenden Statuten und der Nachweis, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören, die jedoch nicht Mitglieder einer anderen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sein dürfen.)
In Österreich gibt es derzeit folgende 8 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften:
- Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Bahá'í ─ Religionsgemeinschaft Österreich
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich
- Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
- Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
- Vereinigungskirche in Österreich
Weiterführendes#
- Sakralbauten
- Religion (Essays)
Web-Links#
Literatur#
- H. Schwendenwein, Österreichisches Staatskirchenrecht, 1992
- H. Kalb, R. Potz und B. Schinkele, Religionsgemeinschaftenrecht: Anerkennung und Eintragung, 1998
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