Sozialrecht#
Umfasst Rechtsvorschriften, die für verschiedene Lebenssituationen, wie Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Vorsorge treffen. Kernbereich ist die Sozialversicherung, die auf einem Versicherungssystem beruht und grundsätzlich durch Beiträge der Versicherungsgemeinschaft finanziert wird.
Aus allgemeinen Steuermitteln werden Versorgungsleistungen erbracht, zum Beispiel Kriegsopferversorgung, Versorgung von Verbrechensopfern und das Kinderbetreuungsgeld, und Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe) gewährt, die von der individuellen Bedürftigkeit des Einzelnen abhängen und nur subsidiär zustehen (d. h. der Bedürftige verfügt über keine eigene Ressourcen und bezieht auch keine sonstigen Leistungen von Dritten).
Literatur#
- T. Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts, 2002
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