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Sozialversicherung#

Pflichtversicherung, die mittels der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge Vorsorge für die Versicherungsfälle Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Tod des Familienerhalters trifft; in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.

Aufbauend auf Selbsthilfeeinrichtungen wie jene der Zünfte (Gesellenbruderschaften, Bruderladen der Bergleute) entstanden im Zuge der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert die Vorläufer der geltenden Sozialversicherungsordnung. Im Deutschen Reich wurde 1883 und 1884 ein Kranken- und Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, in Österreich 1887 ein Unfall- und 1888 ein Krankenversicherungsgesetz, 1906 ein Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte und 1920 ein Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Ab 1939 wurde die deutsche Reichsversicherungsordnung (RVO) eingeführt, die erstmals eine Altersversicherung für Arbeiter vorsah. Die RVO galt bis 1955, 1956 trat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Kraft, das die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten zusammenfasste. Danach wurde die Sozialversicherung auf verschiedene Selbständigengruppen ausgedehnt. Der in die Sozialversicherung einbezogene Personenkreis bestimmt sich nach der Art der Erwerbstätigkeit: Die Sozialversicherung wird für unselbständig Erwerbstätige durch das ASVG, für die gewerblich Selbständigen durch das GSVG, für Bauern durch das BSVG, für Beamte durch das B-KUVG und für Freiberufler und Notare durch das FSVG und das NVG, die Arbeitslosenversicherung durch das AlVG geregelt. 2004 existierten 25 Versicherungsträger; ihr gemeinsamer Dachverband ist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Literatur#

  • F. Marhold, S., 2003