Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger#
Juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihm gehören kraft des Gesetzes alle Sozialversicherungsträger an. Dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger obliegt die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Sozialversicherung und die Vertretung der Sozialversicherungsträger in gemeinsamen Angelegenheiten sowie die Forschung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit. Insbesonders erlässt er Richtlinien und Satzungen, die für die Versicherungsträger verbindlich sind, wie zum Beispiel die Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen, und schließt die Gesamtverträge mit den Ärztekammern und anderen Interessenvertretungen von Freiberuflern ab. Als Publikationsorgan sieht das Gesetz die Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" vor.
Weiterführendes#
Literatur#
- K. Grillberger, Österreichisches Sozialrecht, 4/1998
- T. Tomandl, System des österreichischen Sozialversicherungsrechts, (Loseblattsammlung)
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