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vom 28.06.2019, aktuelle Version,

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Osterreich   Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträgerp1
Staatliche Ebene Bundesebene
Gründung 1948
Hauptsitz Wien 3, Kundmanngasse 21, für die Zeit des Gebäudeumbaues: Wien 3, Haidingergasse 1
Leitung Vorstandsvorsitzender: Alexander Biach. Generaldirektor (leitender Angestellter): Josef Probst
Website www.hauptverband.at

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist die gesetzlich festgelegte Dachorganisation aller österreichischen Sozialversicherungen. Die 1948 gegründete Organisation ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und übernimmt wichtige koordinierende Aufgaben für seine Mitglieder.

Aufgaben

Dachorganisation der Versicherungszweige

Das Gebäude des Hauptverbands in der Kundmanngasse 21

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist der Dachverband von gesetzlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträgern. Derzeit sind im Hauptverband 21 Sozialversicherungsträger zusammengefasst, von denen einige Versicherungsträger mehrere Zweige durchführen:

Allgemeine Verbandsaufgaben

Zu den Aufgaben des Hauptverbandes für die einzelnen Versicherungsträger gehören

  • das Führen einer gemeinsamen EDV-Anlage (seit 1972) und einer Verwaltung jener Datenbestände, die für die Sozialversicherungsträger gemeinsam wichtig sind (zentrale Partnerverwaltung ZPV)
  • Führung eines elektronischen signaturfähigen Verwaltungssystems, dessen Bestandteil die e-card ist
  • Weiterleitung von Melde- und Abrechnungsdaten („Datendrehscheibe Hauptverband“) für Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten, Vertragspartner, Dienstgeber, Arbeitsmarktservice; Vergabe von Sozialversicherungsnummern; Auskünfte an Gerichte und Behörden aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie z. B. die Mitwirkung an den Volkszählungen
  • der Abschluss der Gesamtverträge für die Sozialversicherungsträger mit den jeweiligen Standesvertretungen über ärztliche Behandlung, Mutter-Kind-Pass-Leistungen, Arbeitsmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Heilmittelversorgung, Psychotherapie usw.
  • das Aufstellen von Richtlinien für die einheitliche Durchführung der Gesetze durch die Sozialversicherungsträger, Formularwesen
  • Controlling, Kennzahlenvergleiche
  • Gesetzesbegutachtungen
  • Vertretung der Sozialversicherungsträger in grundsätzlichen Angelegenheiten und als zwischenstaatliche Verbindungsstelle gegenüber dem Ausland
  • Genehmigung von Bauvorhaben
  • Ausbildung von Fachpersonal für die Sozialversicherungsträger an der Akademie der Sozialversicherung, Vorbereitung auf die Dienstprüfung
  • Verhandlung von Kollektivverträgen betreffend Angestellte und Arbeiter, Ärzte und Dentisten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger. Rund 27.000 Menschen arbeiten in Österreich auf Grundlage von drei Dienstordnungen und des Pensionskassen-Kollektivvertrages.

Organisation

Verwaltungskörper

Der Hauptverband hat zwei Organe, die „Verwaltungskörper“ genannt werden: Trägerkonferenz und den Verbandsvorstand.

  1. die Trägerkonferenz hat rechtsetzende und kontrollierende Funktion. Ihm gehören Obmann/Obfrau und ein weiterer Stellvertreter jedes Sozialversicherungsträger an, sowie ein Vertreter der größten Betriebskrankenkasse und drei Vertreter der drei mitgliederstärksten Organisationen des Bundesseniorenbeirates. Zu Aufgaben der Trägerkonferenz zählen Gebarungskontrolle des Hauptverbandes (Jahresvoranschlag, Rechnungsabschlüsse, …), der Beschluss über rechtsetzende Akte (Richtlinien, Mustersatzung, Musterkrankenordnung, …) und die Zustimmung zu Gesamtverträgen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben können auch Ausschüsse eingesetzt werden.
  2. der Verbandsvorstand ist für die Geschäftsführung zuständig. Er besteht aus zwölf Mitgliedern – sechs Dienstnehmer-Vertreter und sechs Dienstgeber-Vertreter (Parität). Sie werden von der Trägerkonferenz auf Vorschlag der öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs für eine Funktionsdauer von vier Jahren entsendet. Daneben müssen sie auch Mitglied der Sozialversicherungsträger sein. Der Verbandsvorstand vertritt den Hauptverband nach außen und besitzt die Generalkompetenz. Im Rahmen seiner operativen Aufgaben bereiter er auch die Beschlüsse der Trägerkonferenz vor. Seit 9. Mai 2017 ist Alexander Biach Vorstandsvorsitzender (nach dem Gesetz „Verbandsvorsitzender“ genannt). Davor waren bis 15. Oktober 2015 Peter McDonald und ab 15. Dezember 2015 Ulrike Rabmer-Koller Verbandsvorsitzende.[1][2]

Büroorganisation

Die Bürogeschäfte führt das Verbandsmanagement, das aus einem/einer leitenden Angestellten (Generaldirektor) und seinen/ihren drei Stellvertretern/Stellvertreterinnen besteht. Es wird auf vier Jahre bestellt (derzeitige Funktionsperiode von April 2017 bis Ende März 2021). Generaldirektor ist seit 2013 Josef Probst, seine Stellvertreter sind Bernhard Wurzer, Alexander Hagenauer und Volker Schörghofer. Das Verbandsmanagement ist dem Vorstand gegenüber weisungsgebunden.

Geschäftsführung und Vertretung erfolgen durch den Verbandsvorstand und die von ihm beschlossenen Ermächtigungen (Delegierungsbeschlüsse)[3], Zeichnungsbefugnisse sind durch die Satzung[4] definiert.

Der Hauptverband ist nicht im Firmenbuch eingetragen. Organisationsgrundlagen und Funktionsträger sind im Ergänzungsregister nach dem E-Government-Gesetz veröffentlicht (Eintragungsnummer 9110010357474, bis März 2013: 215).[5]

Weitere Gremien im Hauptverband ohne den Status eines Verwaltungskörpers waren bis Ende 2012 die Controlling-Gruppe und das Sozial- und Gesundheitsforum Österreich.

Im Beirat des Hauptverbandes sind die Interessen von Leistungsbeziehern (Pensionen, Pflegegeld) und Beitragszahlern (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) vertreten. Der Beirat ist kein Geschäftsführungsorgan.

Publikationen

Publikationsorgan des Hauptverbandes ist laut Gesetz die Fachzeitschrift Soziale Sicherheit.[6] Die Jahrgänge dieser Zeitschrift ab ihrer Gründung 1948 sind im Angebot der Österreichischen Nationalbibliothek im Internet abrufbar.[7] Rechtsvorschriften, die vom Hauptverband erlassen werden, werden einschließlich ihrer Änderungen in ihrer verbindlichen Fassung im Internet kundgemacht, seit 2002 gibt es keine Kundmachungen in Papierform mehr. Frühere Kundmachungen sind aufgehoben.[8] Die Kundmachungen sind in der Rechtsdokumentation SozDok im Internet in ihrer jeweils geltenden Fassung (auch in früheren Fassungen) abrufbar.

Seit 2010 werden auch die Gesamtverträge, die der Hauptverband mit Interessenvertretungen (Kammern) der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Psychologen, Optiker, Bandagisten, medizinischen Institute, Krankenanstalten und andern Berufsgruppen der Gesundheitsberufe abschließt, im Internet veröffentlicht.[9]

Bürogebäude

Das Bürogebäude des Hauptverbandes in der Kundmanngasse im dritten Wiener Gemeindebezirk (Landstraße) wurde in den 1970er-Jahren gebaut und dokumentierte den damaligen Baustil (dunkle Blechfassade, verspiegelte Fenster). Es wird seit 2018 generalsaniert, aus den im Wettbewerb eingereichten 65 Projekten ging das Architektenbüro Chaix & Morel et associeés aus Paris als Sieger hervor. Der neue Bau soll sich zur Kundmanngasse öffnen, eine helle Fassade erhalten und das daneben befindliche Wittgenstein-Haus besser berücksichtigen.[10]

Aufsichtsbehörde

Dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz obliegt das Aufsichtsrecht, das dann, wenn dessen Wirkungsbereich betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit wahrzunehmen ist. Stimmrecht in den Gremien besteht nicht, es können Beschlüsse jedoch beeinsprucht werden.

Da der Hauptverband eine sehr wichtige Rolle in der Umsetzung der österreichischen Sozialgesetzgebung spielt, sind Fragen der Hauptverbandsorganisation immer wieder Gegenstand von politischen Diskussionen.

Präsidenten und Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes

1949–1959: Johann Böhm
1959–1968: Friedrich Hillegeist
1968–1976: Gerhard Weißenberg
1976–1984: Franz Millendorfer
1984–1988: Adolf Czettel
1989–1990: Rudolf Sametz
1991–1997: Richard Leutner
1997–2001: Hans Sallmutter
2001–2005: Herwig Frad und Martin Gleitsmann (jährlich alternierend)
2005–2009: Erich Laminger
2009–2014: Hans Jörg Schelling
2014–2015: Peter McDonald
2015–2017: Ulrike Rabmer-Koller [11]
2017–lfd.: Alexander Biach [12]

Generaldirektoren des Hauptverbandes

1. Jänner 1948 bis 30. November 1949: Johann Böhm als vorläufiger Verwalter, Reinhold Melas einstweilig mit der Führung der Geschäfte betraut. [13]
1. Dezember 1949 [14] bis 31. Dezember 1970: Reinhold Melas
1. Jänner 1971 bis 31. Mai 1989: Alois Dragaschnig
1. Juni 1989 bis 31. März 1991: Karl-Heinz Wolff
1. April 1991 bis 31. Dezember 2001: Walter Geppert
1. Jänner 2002 bis 31. März 2013: Josef Kandlhofer (vom 1. Jänner 2002 bis 31. März 2005 als „Sprecher der Geschäftsführung“, ab 1. Jänner 2005 unter Weisungsbindung an den Verwaltungsrat [15]), danach als leitender Angestellter Mitglied des an den Verbandsvorstand weisungsgebundenen Verbandsmanagements (§ 441g ASVG)
seit 1. April 2013: Josef Probst

Literatur

  • Martin Sonntag: ASVG. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Jahreskommentar. (JAKOM ASVG). Verlag Linde, Wien, 8. Auflage 2017. ISBN 978-3-7073-3681-8. S. 152–248 und 1534–1547.
  • Guenther Steiner: Reinhold Melas und die österreichische Sozialversicherung. Studie im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Verlag des ÖGB Wien 2017. ISBN 978-3-99046-260-7.
  • Guenther Steiner: Johann Böhm in der österreichischen Sozialversicherung. Studie im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Verlag des ÖGB Wien 2011. ISBN 978-3-7035-1489-0.
  • Guenther Steiner: Sechzig Jahre Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Geschichte des Hauptverbandes und der Sozialgesetzgebung der 2. Republik. Studie im Auftrag des Hauptverbandes. Wien 2009, Österreichische Verlagsgesellschaft C. & E. Dworak. ISBN 978-3-7067-0087-0.
  • Guenther Steiner: 60 Jahre Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. In: Soziale Sicherheit. Zeitschrift für die österreichische Sozialversicherung / Soziale Sicherheit. Fachzeitschrift für die Sozialversicherung, Jahrgang 2008, S. 422 (Online bei ANNO)Vorlage:ANNO/Wartung/sos
  • Herbert Hofmeister: Die Verbände in der österreichischen Sozialversicherung. Eine historische Übersicht von den Anfängen bis zum Tätigkeitsbeginn des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. In: Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Soziale Sicherheit beim Hauptverband. Band 10. Wien 1989.
  • 50 Jahre Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Broschüre zur Jubiläumsausstellung. Wien 1988.

Einzelnachweise

  1. Ulrike Rabmer-Koller wird neue Hauptverbandschefin. In: Kleine Zeitung, 4. November 2015.
  2. Ulrike Rabmer-Koller einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger gewählt OTS-Aussendung der Austrian Presse Agentur vom 15. Dezember 2015.
  3. www.avsv.at Nr. 31/2013. (abgerufen 11. Mai 2013).
  4. www.avsv.at Nr. 4/2006. (abgerufen 11. Mai 2013).
  5. Ergänzungsregister für sonstige Betroffene.
  6. Nähere Angaben zum Titel siehe ISSN 0038-6065, ZDB-ID 2701980-9.
  7. ANNO (Zeitschrift für Soziale Sicherheit).
  8. Rechtsbereinigungskundmachungen 193/2005 und 46/2006 unter www.avsv.at, Außerkrafttreten früherer Kundmachungen nach § 593 Absatz 3 des österreichischen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ASVG.
  9. www.avsv.at, Übersicht, Gesamtverträge. Rechtsbasis sind die §§ 338 und 348 ASVG (jeweils Abs. 1 letzter Satz) in der Fassung des 3. Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2009 – 3. SRÄG 2009, österreichisches Bundesgesetzblatt I Nr. 84/2009, in Kraft ab 1. Juli 2010 (§ 645 Abs. 1 Z 3 ASVG).
  10. Relaunch einer Bausünde. Zentrale der Sozialversicherungen soll saniert werden. Tageszeitung „Der Standard“. 20. Oktober 2015, S. 10.
  11. orf.at - Rabmer-Koller Vorsitzende des Hauptverbandes. Artikel vom 4. November 2015, abgerufen am 4. November 2015.
  12. Austria Presse Agentur APA0194 5 II 0182 WI/CI Di,09.Mai 2017.
  13. Steiner: Melas. S. 49.
  14. Tag der formellen Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde, die Bestellung erfolgte in der Vorstandssitzung vom 12. November 1949: Steiner: Melas. S. 50.
  15. § 618 Abs. 7 ASVG als Auswirkung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Oktober 2003, G 222/02, des sog. „Hauptverband-Erkenntnisses“ Sammlung VfSlg. 17.023.
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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