Pensionsversicherungsanstalt
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Staatliche Ebene | Bundesebene | ||
Gründung | 2003 | ||
Hauptsitz | Wien am Handelskai, Österreich | ||
Mitarbeiter | 4.000 | ||
Website | www.pensionsversicherung.at |
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der größte Pensionsversicherungsträger sowie der größte Sozialversicherungsträger in Österreich. Die ehemals eigenständigen Pensionsversicherungsanstalten der Angestellten bzw. der Arbeiter wurden mit 1. Jänner 2003 fusioniert.
Organisation
Die Pensionsversicherungsanstalt ist eine bundesweit tätige Einrichtung. Es bestehen Landesstellen in allen Bundesländern, die ein Großteil der Agenden der PVA dezentral erledigten. Vor der Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten im Jahr 2003 hatte nur die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter Landesstellen, die teilweise für mehrere Bundesländer gleichzeitig zuständig waren. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten war zentral organisiert und hatte nur Außenstellen in den Ländern.
Aufgaben
Pensionsaufgaben: Die wichtigste Aufgabe der PVA betrifft den Bereich Pensionen. Die PVA prüft die Anspruchsvoraussetzung über die Pensionsberechnung, die Pensionsgewährung und übernimmt weiters die Betreuung der Pensionisten. Pensionen sind Pflichtleistungen, auf welche ein Rechtsanspruch besteht. Dieser Rechtsanspruch kann vor dem Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden.
- Folgende Pensionsleistungen aus dem Versicherungsfall des Alters sind vorgesehen:
- Alterspension
- Korridorpension (eine neue Form der Alterspension nach dem APG ab 1. Jänner 2005)
- Schwerarbeitspension
- Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer bzw. die sogenannte „Hacklerregelung“ (gilt für Frauen geboren bis 31. Dezember 1959 und Männer geboren bis 31. Dezember 1954 – die Sonderform der Schwerarbeits-Hacklerregelung gilt darüber hinaus für Frauen geboren bis 31. Dezember 1963 und für Männer geboren bis 31. Dezember 1958)
- weiters aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit:
- Invaliditätspension (Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
- und aus dem Versicherungsfall des Todes
- Witwen- / Witwerpension
- Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen- bzw. Partner
- Waisenpension
- Abfindung
Gesundheitsaufgaben: Bei drohender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines körperlichen oder geistigen Leidens soll durch geeignete Maßnahmen die Gesundheit gefestigt bzw. wiederhergestellt werden. Das Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit der Versicherten so lange wie möglich zu erhalten und den Pensionsanfall so lange wie möglich zu verzögern. Maßnahmen der Rehabilitation sind Pflichtaufgaben, auf die – ebenso wie bei der Gesundheitsvorsorge (Freiwillige Aufgabe) – kein individueller Rechtsanspruch besteht.
Versicherungsaufgaben: Für Personen, welche nicht pensionsversichert sind, gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen. Durch dieses Angebot soll diesen Menschen die Möglichkeit geboten werden, trotz bisher fehlender Beitragszahlung zur Pensionsversicherung eine Pension zu erlangen.
Serviceleistungen
Durch die ständige Anpassung bzw. Veränderung des Sozialversicherungsrechtes ist die PVA bemüht, den Versicherten ständig auf dem Laufenden zu halten. Hier werden folgende Leistungen angeboten:
- Feststellung und Speicherung der erworbenen Versicherungszeiten
- Vorausberechnung der Pension für pensionsnahe Jahrgänge
- Betreuung des individuellen Pensionskontos
- Information durch leicht verständliche Broschüren
- Betreuung durch informelle Sprechtage und Messestände
- Klarstellung durch Presseaussendungen
Online-Services
Die PVA bietet verschiedene Online-Formulare, wie z. B. Pensionsanträge und Anträge auf freiwillige Versicherung an, die auf direkten elektronischen Weg an den Versicherungsträger übermittelt werden. Online-Formulare erleichtern den elektronischen Austausch zwischen Verwaltungen und Bürgern.[1] Die zugrunde liegende Software wurde von dem IT-Unternehmen aforms2web entwickelt, einem Anbieter von Formularlösungen im E-Government und E-Business-Bereich.[2]
Gesundheitsleistungen
Wenn auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes die Zahlung einer Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension droht, sind Leistungen aus der Gesundheitsvorsorge bzw. Rehabilitation vorgesehen. Auf diese Leistungen besteht kein individueller Rechtsanspruch, sie können unter Umständen auch von Amts wegen gewährt werden.
Gesundheitsvorsorge
Diese Leistung soll die Arbeitskraft so lange wie möglich erhalten, indem sie bereits frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen mildert oder behebt. Dazu dient die Gewährung von Kuraufenthalten oder Zuschüssen zu Kuraufenthalten. Diese Leistungen sind gesetzlich nicht verankert und werden von der PVA freiwillig nach Maßgabe der finanziellen Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Durchführung erfolgt in PVA-eigenen Gesundheitseinrichtungen oder in Vertragshäusern.
Rehabilitation
Maßnahmen der Rehabilitation werden nach schweren Unfällen, Operationen und Erkrankungen gewährt, um eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten. Die Leistungen sind eine Pflichtaufgabe der PVA und gesetzlich verankert. Die Durchführung erfolgt in PVA-eigenen Rehabilitationszentren.
Folgende Möglichkeiten sind vorhanden:
- Medizinische Maßnahmen: Aufenthalt im Rehabilitationszentrum, Therapien, Prothesen, Rollstühle etc.
- Berufliche Maßnahmen: Umschulung, behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes etc.
- Soziale Maßnahmen: Zuschüsse oder Darlehen für behindertengerechten Umbau von vorhandenen Wohnungen, Adaptierung eines PKW etc.
Sonstige Leistungen
- Unterstützungsfonds: Bei unverschuldeter Notlage kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen unter Beachtung gewisser Richtlinien eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden. Diese Leistungen sind freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Pflegegeld und Ausgleichszulage: Leistungen mit Versorgungs- bzw. Sozialhilfecharakter, die mit den Pensionen ausbezahlt werden, aber nicht von der Pensionsversicherungsanstalt getragen, sondern zu 100 % vom Bund ersetzt werden.
Selbstverwaltung
Ein wichtiger Grundsatz der gesamten österreichischen Sozialversicherung ist die Selbstverwaltung. Das heißt, dass der Bund staatliche Aufgaben an die eigentlich Betroffenen zur Selbstverwaltung überträgt. Im Falle der Pensionsversicherung bedeutet das, dass die Pensionsversicherungsanstalt von allen Pflichtversicherten (also einem großen Teil aller österreichischen Arbeitnehmer) und von den Arbeitgebern (die die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter zu bezahlen haben) verwaltet wird. In der Realität sieht das so aus, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als Vertreter der Dienstnehmer zu 1/2 und die Wirtschaftskammer Österreich als Vertreter der Dienstgeber zu 1/2 die sogenannten „Versichertenvertreter“ in die Vollversammlung, das oberste Organ der PVA, entsendet. Da die umfangreichen Aufgaben der PVA nicht von den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Selbstverwaltung getätigt werden können, steht der Selbstverwaltung das sogenannte „Büro“ – also die Bediensteten der PVA – zur Seite.
Im Jahr 2020 sind die Vertreter der Dienstnehmer: Peter Schleinbach, Franz Gosch, Josef Affengruber, Sandra Breiteneder, Franz Gosch, Wolfgang Katzian, Carina Köpf. Die Vertreter der Dienstgeber sind: Andreas Herz, Rolf Gleißner, Christian Kutsam, Andreas Prenner, Harald Servus, Winfried Vescoli.[3]
Mitarbeiter
Die PVA beschäftigt in der Hauptstelle Wien und den neun Landesstellen über 4000 Mitarbeiter. Jeder Landesstelle steht ein Direktor vor. Über 2000 weitere Mitarbeiter sind in den 16 PVA-eigenen Sonderkrankenanstalten sowie zwei Zentren für ambulante Rehabilitation beschäftigt. Bei den Sonderkrankenanstalten besteht die Führung aus einer Ärztlichen Leitung, einer Verwaltungs- sowie einer Pflegedienstleitung. Weiters ist ein Ombudsmann im Dienste der Versicherten und Pensionisten tätig. Seine Aufgabe ist es rasch und unbürokratisch Unzulänglichkeiten abzustellen und Missverständnisse aufzuklären.
Budget
Die Pensionsversicherungsanstalt verwaltet mit 31,49 Milliarden Euro (2012) das zweithöchste Budget (nach dem Bund) in Österreich. Die Deckungsquote, also der Anteil, der von den Versicherten selbst finanziert wird, beträgt 98,9 %. Der Verwaltungsaufwand beträgt davon 1,46 % (2012).
Sonstiges
Große technische Schwierigkeiten gab es 2015 bei der Einführung eines elektronischen Verwaltungssystems. So wurde von falsch ausgestellten Bescheiden sowie einem Rückstau von rund 30.000 Verfahren berichtet.[4][5][6]
Die Pensionsversicherungsanstalt ist Mitglied der Plattform Industrie 4.0.[7][8]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Online-Formulare. Abgerufen am 7. August 2018.
- ↑ Online-Services für E-Government und E-Business. Abgerufen am 7. August 2018.
- ↑ PVA – Pensionsversicherungsanstalt: Verwaltungsrat. Abgerufen am 11. Oktober 2020.
- ↑ IT-Chaos: Tausende Akten bleiben in Pensionsanstalt liegen. In: derStandard.at. 15. Dezember 2015, abgerufen am 8. Dezember 2017.
- ↑ Pensionen: PVA kämpft mit technischen Problemen. In: derStandard.at. 4. November 2015, abgerufen am 8. Dezember 2017.
- ↑ PVA: IT-Probleme verursachen Rückstau von 30.000 Fällen. In: DiePresse.com. 16. Dezember 2015, abgerufen am 16. Januar 2018.
- ↑ Mitglieder. In: Plattform Industrie 4.0. Abgerufen am 24. September 2021 (deutsch).
- ↑ Nutzung personenbezogener Daten: Health Data als Vorbild für die Industrie? In: Imagine 21. 13. Mai 2021, abgerufen am 24. September 2021 (deutsch).
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Südwestansicht der Sonderkrankenanstalt bzw. des Rehabilitationszentrums der Pensionsversicherungsanstalt in der oberösterreichischen Gemeinde Bad Schallerbach. Das Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach in der Schönauer Straße mit rund 140 Betten wurde in den 1990er Jahren errichtet und 1998 eröffnet. Mitte der 2010er Jahre erfolgte rückseitig ein Zubau für 80 Betten und das Ambulatorium Kurhaus integriert. Mit Stand Jahr 2020 werden jährlich etwa 3.600 Patienten zur Behandlung aufgenommen. | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:Bad Schallerbach - Rehabilitationszentrum der PVA.JPG | |
Südostansicht des Rehabilitationszentrums der Pensionsversicherungsanstalt in der burgenländischen Gemeinde Bad Tatzmannsdorf. Das Rehabilitationszentrum wurde 1962 gebaut, ab 2012 erfolgte eine Adaptierung des Bestandes und ein Teilneubau (Errichtung eines 3-geschoßigen Hauptkörpers mit Eingangshalle, Cafeteria, Verwaltungsräume, Speisesaal und Küche, Nass- und Trockentherapie sowie einen Wirtschaftstrakt und eine neue Energiezentrale: 1 ). Nach Abschluss der Arbeiten wurde im Jahr 2015 eine der modernsten Reha-Kliniken Österreichs in Betrieb genommen, die auf kardiologische Rehabilitation spezialisiert ist. Die Klinik verfügt über eine Nettogeschoßfläche von rd. 22.000 Quadratmetern mit 150 Einzelzimmern: 2 . | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:Bad Tatzmannsdorf - Rehazentrum der PVA.JPG | |
Donau in Wien | Eigenes Werk | Karl Gruber | Datei:Danube-Vienna 2954.jpg | |
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg | |
Ostansicht des Rehabilitationszentrums (Rehab) der Pensionsversicherungsanstalt in der steiermärkischen Gemeinde St. Radegund bei Graz. Ab 2010 (Grundsteinlegung am 16.6.) wurde westseitig der alten Rehab-Anlage (von 1969 bis 1973 errichtet) auf einer Fläche (Bruttogeschossfläche) von rund 24.500 m² und nach Plänen des Architekten Hans-Jörg Tschom ein neues Rehab-Zentrum (Herz-Kreislauf-Rehabilitation) gebaut ( 1 , 2 ) und am 13. Juni 2014 feierlich eröffnetː 3 . Die neue Sonderkrankenanstalt am Südosthang des Schöckls hat 128 Einzelzimmer, eine Betten- (8 Einzel- und 7 Doppelzimmer) und eine Überwachungsstation (5 Einzel- und 2 Doppelzimmer)ː 4 . | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:St. Radegund bei Graz - PVA-Rehabilitationszentrum.JPG | |
Die Wiener Zentrale der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an der Adresse Friedrich-Hillegeist-Straße 1 im 2. Wiener Bezirk Leopoldstadt . Der Baukomplex am Handelskai wurde von 1977 bis 1981 nach Plänen von Kurt Hlaweniczka und Hannes Lintl (Statik Emil Jakubec) durch die ARGE Porr, Neue Reformbau, Hofman & Maculan, Mayreder und WIBEBA errichtet. | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:Wien - Pensionsversicherungsanstalt.JPG |