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Sperrgebiete#

Gebiete, die ständiger oder temporärer militärischer Nutzung (in Mänövern) durch das österreichische Bundesheer vorbehalten sind, hauptsächlich Truppenübungsplätze oder Schießplätze. Das Betreten und Befahren der Sperrgebiete ist gemäß Bundesgesetz von 1963 bei Strafandrohung verboten. Zu den größten Sperrgebieten zählen die Truppenübungsplätze Allentsteig, Bruckneudorf und Hochfilzen.


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