Suchtgift#
Nach der UNO-Suchtgiftkonvention ist Österreich zur strafrechtlichen Verfolgung von Suchtgiftmissbrauch und zu Maßnahmen gegen den Suchtgifthandel völkerrechtlich verpflichtet. Das Suchtmittelgesetz erklärt bestimmte Stoffe zum Suchtgift (Heroin, LSD, Kokain, Haschisch, Mohnstroh, Opium, Captagon, Methadon, Morphium, Codein und andere; Drogen) und verbietet deren Herstellung, Ein- und Ausfuhr, Erwerb und Besitz sowie deren öffentliche Gutheißung. Unter bestimmten Voraussetzungen (gesundheitsbezogene Maßnahmen) werden Suchtgiftabhängige geringer oder gar nicht bestraft ("Therapie statt Strafe").
Literatur#
- E. Foregger und G. Litzka (Hg.), Suchtgiftgesetz, 1985
- E. Foregger, G. Litzka und M. Matzka (Hg.), Suchtmittelgesetz, 1998
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