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Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)#

Zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geteilte Abgabe. In Österreich besteht für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens getätigt werden, Umsatzsteuerpflicht (allgemeine Umsatzsteuer). Der Steuersatz beträgt generell 20 %, dem ermäßigten Satz von 10 % unterliegen Milch, Brot und andere Nahrungsmittel, Bücher und Zeitschriften, Personenbeförderung, Theateraufführungen, Filmvorführungen, Müllbeseitigung usw. Die Umsatzsteuer wird bei den Unternehmen eingehoben. Belastet wird nur der Endverbraucher, dem Unternehmen wird die Umsatzsteuer, die für die Anschaffung von betrieblich notwendigen Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird, vom Finanzamt rückerstattet (so genannter Vorsteuerabzug). Für die Ausfuhr bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen werden in Österreich nicht besteuert, Einfuhren werden beim Grenzübertritt belastet (so genannte Einfuhrumsatzsteuer). Keine Umsatzsteuer entfällt unter anderem auf Umsätze der Sozialversicherungsträger, von Grundstücken und von gemeinnützigen Vereinigungen, von Privatschulen und Privatlehrern. Anstelle der allgemeinen Umsatzsteuer bestehen einige besondere Umsatzsteuern (Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer und andere).

Die Umsatzsteuer ist die ergiebigste Steuer in Österreich (1994: 202,5 Milliarden Schilling; 2007: 17,8 Milliarden Euro). Für die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Warenumsätzen innerhalb der Europäischen Union gelten Sonderregeln.

Literatur#

  • M. Scheiner, P. Kolacny, E. Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, 1994