Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Untersuchungshaft#

Darf nur vom zuständigen Untersuchungsrichter bei dringendem Tatverdacht und Vorliegen von Haftgründen (Flucht-, Verdunkelungs-, Tatbegehungsgefahr) verhängt werden, wenn die Haftzwecke nicht auch mit gelinderen Mitteln (zum Beispiel Haftkaution) erreicht werden können. Der erste Haftbeschluss gilt für 14 Tage, der zweite für einen Monat, jeder weitere für 2 Monate. Die Dauer der Untersuchungshaft ist zeitlich begrenzt (höchstens 6 Monate, unter Umständen 2 Jahre). Der Inhaftierte muss notwendigerweise durch einen Verteidiger vertreten sein.