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Verteidiger#

Juristischer Beistand des Beschuldigten im Strafverfahren. In die beim Oberlandesgericht geführten Verteidigerlisten können nur Anwälte eingetragen werden. Notwendige Verteidigung besteht bei Untersuchungshaft, in der Hauptverhandlung wegen Straftaten mit mehr als 3 Jahren Strafdrohung, für die Verhandlung im Rechtsmittelverfahren und die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde, bei Unterbringung in einer Anstalt für abnorme oder entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sowie bei jugendlichen Beschuldigten im gesamten Verfahren vor dem Gerichtshof und unter Umständen auch im bezirksgerichtlichen Verfahren. Bei Mittellosigkeit stellt der Staat einen kostenlosen Verfahrenshelfer zur Verfügung.

Literatur#

  • A. Tipold, Die Beistellung des Verteidigers im Strafprozeß, 1993