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Vertragsbedienstete#

Arbeitnehmer von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, deren Dienstverhältnis - im Gegensatz zu den durch Hoheitsakt ernannten Beamten - auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Sie werden nicht nur für die Besorgung der Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung, sondern auch zunehmend mit Aufgaben im Bereich der Hoheitsverwaltung betraut. Rechtsgrundlagen sind das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Bundesgesetzblatt 86, VBG) im Bereich der Bundesverwaltung und ähnliche Regelungen im Bereich der Landesverwaltung für Vertragsbedienstete der Länder und Gemeinden. Im Gegensatz zum Beamtendienstverhältnis, das privatrechtlichen Vereinbarungen nicht zugänglich ist, besteht im Vertragsbedienstetenrecht die Möglichkeit, von den im Gesetz geregelten Rechten und Pflichten abweichende Sondervereinbarungen zu treffen.


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