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Zahnmedizin#

Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung erfolgt in Österreich durch Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, in einzelnen Fällen noch durch Dentisten (seit 1949 werden keine mehr ausgebildet) sowie im ländlichen Raum auch durch zahnärztlich tätige praktische Ärzte.

Die Ausbildung (Dr.med.dent.) erfolgt an den Universitätskliniken in Wien, Graz oder Innsbruck, an deren Ende eine Staatsprüfung steht.

Zahnärzte können sich in freier Praxis niederlassen und sind zu 90 % als Vertragsärzte der Krankenversicherungsträger tätig, von denen sie für die konservierend-chirurgische Zahnbehandlung honoriert werden. Dazu kommen Aufgaben an Universitätskliniken, Krankenhäusern und in Zahnambulatorien der Krankenkassen. In der Prothetik sind die Kunststoffprothese, die Metallgerüstprothese und die Vollmetallkrone an Klammerzähnen Vertragsleistungen, für die übrigen Leistungen werden nur geringe Zuschüsse durch die Krankenkassen gewährt. Für die privaten Leistungen der Zahnmedizin besteht keine Gebührenordnung.

Die Zahnärzte sind Mitglieder der Österreichischen Ärztekammer. Die Versorgung der Bevölkerung ist statistisch gesehen befriedigend (1 : 2300), die ländlichen Gebiete sind aber gegenüber den Städten benachteiligt.

Weiterführendes#