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k. k., k. u. k.#

Die Abkürzung k. k. (kaiserlich-königlich) war bereits im 18. Jahrhundert gebräuchlich, nach dem Ausgleich von 1867 wurden damit Behörden und staatliche Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie ("im Reichsrat vertretene Königreiche und Länder") bezeichnet (zum Unterschied von königlich-ungarisch für die östliche Reichshälfte).


Die Bezeichnung k. u. k. hingegen galt für gemeinsame Behörden und Einrichtungen der österreichisch-ungarischen Monarchie (gemeinsames Heer, Außenamt, Finanzminister).


Zum Beispiel: k. k. Landwehr, königlich ungarische Honved, k. u. k. Armee.