Weiße Jahrgänge#
Geburtsjahrgänge, die im 2. Weltkrieg nicht mehr eingezogen wurden (ab dem Geburtsjahrgang 1928) und von der Wehrdienstpflicht der 2. Republik (1. Einrückungstermin 1956 für den Jahrgang 1937) nicht mehr betroffen waren; von Volkssturm- und Jugenddienstpflicht waren 1944/45 aber noch Angehörige jüngerer Jahrgänge betroffen.