Österreichische Botschaft für Armenien
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Nachgeordnete Dienststelle (Auslandsvertretung) | ||
Aufsicht | Außenministerium | ||
Gründung | 2012 | ||
Hauptsitz | Wien Minoritenplatz 8 (c/o BMEIA) ⊙ | ||
Behördenleitung | Alois Kraut | ||
Website | auf bmeia.gv.at |
Die Österreichische Botschaft für Armenien ist die Botschaft der Republik Österreich für die Republik Armenien (armenisch Hajastani Hanrapetutjun).
Geschichte
Armenien gehörte ab 1514 zum Osmanischen Reich, zuständig war also der Österreichische Gesandte bei der Hohen Pforte in Istanbul. Nach der Gründung der Sowjetunion im Jahr 1922 war der Österreichische Botschafter in Russland an der Botschaft Moskau der Vertreter (1924–1927, ab 1945). Die Moskauer Botschaft blieb auch nach dem Zerfall der Sowjetunion 1990/1991 zuständig. Das Engagement Österreichs in Armenien geht auf die humanitäre Hilfe nach dem schweren Erdbeben 1988 zurück.[1] Seit 2011 ist Armenien ein Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA), und es wurde am Honorarkonsulat in Jerewan (Eriwan) ein Büro für technische Zusammenarbeit aufgebaut (heute von der Austrian Development Agency ADA betrieben).[1]
2012 wurde dann ein eigener Botschafter akkreditiert,[2] er residiert am Außenministerium in Wien.[3] Im Zuge der Verwaltungsreform 2015–2018 wird die Kaukasusregion zur „effizienten Vertretung österreichischer Interessen in einem veränderten geopolitischen Umfeld in Europa und der Welt“ mit der Botschaft in Tiflis (Georgien) weiter aufgewertet.[4][veraltet][veraltet]
Liste der Österreichischen Botschafter
Name | Amtszeit | Anmerkungen | |
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Österreich → Armenien | |||
Alois Kraut | seit August 2012 | ao. und bev. Botschafter für Armenien und a. i. für Usbekistan; davor Botschafter in Mazedonien, stv. Leiter der Stg.Vertretung bei den UN in Wien |
Siehe auch
Weblinks
- Homepage der Österreichischen Botschaft Armenien (auf bmeia.gv.at)
Einzelnachweise
- 1 2 Schwarzmeerraum/Südkaukasus: Armenien. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, entwicklung.at (abgerufen 13. Februar 2016).
- ↑ Lebenslauf Botschafter Dr. Alois Kraut. bmeia.gv.at/oeb-armenien (abgerufen 13. Februar 2016).
- ↑ Für Konsularangelegenheiten ist weiterhin die Österreichische Botschaft/Konsularabteilung Moskau zuständig; für Visa-Angelegenheiten die Deutsche Botschaft in Jerewan; Österreichische Vertretungen: Armenien, bmeia.gv.at (Suche abgerufen 13. Februar 2016).
- ↑ Botschaften: Vom Baltikum nach Georgien. In: Die Presse. online, 26. Juni 2015;
Österreich schließt Botschaften im Baltikum. In: Der Standard. online, 26. Juni 2015;
Kurz mauert bei Einsparungen. In: Wiener Zeitung. online, 10. September 2015.
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Datei:Flag of Armenia.svg | ||||
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg |