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vom 02.01.2022, aktuelle Version,

Österreichische Botschaft in Prag

OsterreichÖsterreich Österreichische Botschaft in Prag
Logo
Staatliche Ebene bilateral
Stellung der Behörde Botschaft
Aufsichts­behörde(n) BMeiA
Bestehen seit 1919
Hauptsitz Tschechien Prag
Botschafter Alexander Grubmayr
Website www.bmeia.gv.at
Botschaftsgebäude

Die Österreichische Botschaft in Prag ist die ständige diplomatische Vertretung der Republik Österreich in der Tschechischen Republik.

Geschichte

Nach dem Zerfall der österreichischen Monarchie 1918 entstand die Notwendigkeit einer österreichischen Botschaft in der Tschechoslowakei. Im Jahr 1919 wurde Ferdinand Marek beauftragt, eine diplomatische Vertretung in Prag aufzubauen. Am 11. April 1922 übergab er dem tschechoslowakischen Präsidenten Tomáš Garrigue Masaryk die Beglaubigung als österreichischer Gesandter. Nach dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 wurde die Botschaft geschlossen. Im Marek verblieb in Prag und bemühte um die Wiedererrichtung. Er nahm, von der provisorischen tschechoslowakischen Regierung genehmigt, unmittelbar nach Kriegsende seine Tätigkeit am 12. Mai 1945 wieder auf. Er wurde noch im Mai von den sowjetischen Besatzern verhaftet und starb 1947 in Moskauer Haft. Das Botschaftsgebäude diente in dieser Zeit als Unterkunft für Flüchtlinge nach Österreich.[1]

Nach der Niederschlagung des Prager Frühlings durch Truppen des Warschauer Pakts im August 1968 erteilte der damalige Botschafter und spätere Bundespräsident Rudolf Kirchschläger entgegen den Weisungen aus Wien tausende Ausreisevisa an tschechoslowakische Staatsbürger.

Standorte und Organisation

Residenz

Das diplomatische Vertretung sowie das Konsulat befinden sich in der Viktora Huga 10, im Stadtteil Smíchov. Das Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude befindet sich seit 1922 im Besitz der Republik Österreich.

Die Residenz befindet sich im Palais Hložek von Žampach in der Kanovnická 4.

Das Österreichische Kulturforum Prag befindet sich am Jungmannovo náměstí 18

Österreichische Honorarkonsulate gibt es in Brünn und Budweis.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Anfänge der Österreichischen Botschaft in Prag Webseite der Botschaft

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Datei:Austria Bundesadler.svg
Embassy of Austria in Prague -Smíchov, Czechia Selbst fotografiert Hynek Moravec
CC BY 2.5
Datei:Austrian embassy Prague 2843.JPG
Hložek from Žampach Palace - Embassy of Austria (residence) in Prague - Hradčany, Czechia Selbst fotografiert Hynek Moravec
CC BY 2.5
Datei:Austrian embassy residence 2855.JPG
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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