Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRA |
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Logo der FRA |
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Englische Bezeichnung | European Union Agency for Fundamental Rights |
Französische Bezeichnung | Agence des droits fondamentaux de l'Union européenne |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Wien, Österreich |
Gründung | 15. Februar 2007[1] |
FRA |
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA, englisch European Union Agency for Fundamental Rights) mit Sitz in Wien ist eine von der Europäischen Union (EU) geschaffene Expertenkommission, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwachen soll. Rechtsgrundlage für die Agentur ist die EU-Ratsverordnung 168/2007 vom 15. Februar 2007.[1]
Aufgaben
Die Vorläuferorganisation der FRA war die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC). Anders als bei der EUMC, die nur das Auftreten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überwachen hatte, knüpft das Mandat der FRA an die fundamentalen Rechte in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an. Aufgrund des durch den EU-Ratsbeschluss 2008/203/EG vom 28. Februar 2008 gesteckten Mehrjahresrahmens 2007–2012 widmet sich die Agentur folgenden Themenbereichen:
- Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz;
- Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten sowie alle Kombinationen dieser Gründe (Mehrfachdiskriminierung);
- Entschädigung von Opfern;
- Rechte des Kindes einschließlich des Kinderschutzes;
- Asyl, Zuwanderung und Integration von Migranten;
- Visa und Grenzkontrolle;
- Teilhabe der Bürger der Union am demokratischen Funktionieren der EU;
- Informationsgesellschaft und insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz von personenbezogenen Daten;
- Zugang zu einer effizienten und unabhängigen Rechtsprechung.
Die Agentur erstellt wissenschaftliche Studien, welche die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und potentiellen EU-Beitrittskandidaten sowie die Öffentlichkeit über mögliche Missstände informieren und Lösungswege aufzeigen. Weiters berät die Agentur die EU-Institutionen bei der europäischen Rechtsetzung. Individuelle Beschwerden gegen Grundrechtsverletzungen bearbeitet die FRA hingegen nicht; dies ist die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Organisation
Die Agentur verfügt über folgende Organe:
- Verwaltungsrat
- Exekutivausschuss
- Wissenschaftlicher Ausschuss
- Direktor
Der Verwaltungsrat ist die Planungs- und Überwachungsinstanz der Agentur. Ihm gehören Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Verwaltung von Organisationen des öffentlichen oder privaten Sektors und Kenntnissen im Bereich der Grundrechte an. Er setzt sich aus je einer von jedem Mitgliedstaat benannten unabhängigen Persönlichkeit, einer vom Europarat benannten unabhängigen Persönlichkeit sowie zwei Vertretern der Europäischen Kommission zusammen.
Der Exekutivausschuss bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsrats vor und unterstützt und berät den Direktor. Er besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats, zwei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie einem der Vertreter der Europäischen Kommission im Verwaltungsrat. Die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann an den Sitzungen des Exekutivausschusses teilnehmen.
Der wissenschaftliche Ausschuss garantiert die wissenschaftliche Qualität der Arbeiten der FRA. Er setzt sich aus elf unabhängigen und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierten Personen zusammen. Der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder nach einem transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren.
Die FRA wird von einem Direktor geleitet, der für die Wahrnehmung der Aufgaben der Agentur sowie für Personalfragen zuständig ist. Nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem Auswahlverfahren, an dem die EU-Institutionen beteiligt waren, hat der Verwaltungsrat am 7. März 2008 beschlossen, Morten Kjærum aus Dänemark zum ersten Direktor der Agentur zu ernennen. Er hat seine Stelle am 1. Juni 2008 angetreten. Am 31. März 2015 hat er FRA verlassen, um ab 1. April 2015 das Raoul Wallenberg Institute[2] in Schweden zu leiten. Seit 16. Dezember 2016 ist Professor Michael O'Flaherty der neue Director.
Darüber hinaus hat die FRA eine Grundrechteplattform über die sie mit ausgewählten zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeitet.[3]
Kritik
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) kritisierte zu Beginn die am 1. März 2007 eröffnete EU-Grundrechteagentur. AI-Europabüro-Chef Dick Oosting kritisierte insbesondere das zu stark beschränkte Mandat der Agentur, denn „die EU-Staaten wollen sich nicht in ihre Menschenrechtspolitik hineinreden lassen“. Andere Stimmen sahen in der Schaffung der Agentur eine Doppelung mit Aufgaben, die bereits durch den Europarat oder die OSZE erledigt würden. Allerdings überschneiden sich die konkreten Aufgabengebiete dieser Organisationen nur marginal, und Vertreter der Organisationen begrüßten, dass nun gemeinsam noch effizienter gegen Diskriminierung vorgegangen werden könne. Dafür wurde im August 2008 ein Abkommen über die Zusammenarbeit der FRA mit dem Europarat geschlossen.[4]
Weblinks
- FRA auf der Seite der EU europa.eu
- Website der Agentur (Deutsche)
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bei europa.eu
- Gabriel Nikolaij Toggenburg: Die EU-Grundrechteagentur: Satellit oder Leitstern? Daseinsberechtigung, Aufgaben und Herausforderungen der neuen Agentur der Europäischen Union. Expertenanalyse bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (PDF)
- Gabriel N. Toggenburg: Die Grundrechteagentur der Europäischen Union: Perspektiven, Aufgaben, Strukturen und Umfeld einer neuen Einrichtung im Europäischen Menschenrechtsraum. Beitrag im MenschenRechtsMagazin 1/2007.
- Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Einzelnachweise
- 1 2 Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, abgerufen am 22. Mai 2013
- ↑ Raoul Wallenberg Institute of Human Rights and Humanitarian Law (engl. WP)
- ↑ FRA, the Fundamental Rights Platform and Civil Society. Website der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Abgerufen am 1. August 2012.
- ↑ Abkommen über die Zusammenarbeit der FRA mit dem Europarat. Website der FRA. Abgerufen am 1. August 2012./
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf , ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert. | File created by various Wikimedia users (see "Author"). File based on the specification given at 1 . | User:Verdy p , User:-xfi- , User:Paddu , User:Nightstallion , User:Funakoshi , User:Jeltz , User:Dbenbenn , User:Zscout370 | Datei:Flag of Europe.svg | |
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