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vom 28.04.2019, aktuelle Version,

Assistenzeinsatz

Als Assistenzeinsatz (Militärjargon: AssE) wird in Österreich eine Hilfeleistung des Bundesheeres für alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches genannt.

Beispielsweise kann das Innenministerium diese Hilfestellung anfordern, sofern es den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen kann. Ist jedoch für einen solchen Assistenzeinsatz eine Heranziehung von mehr als hundert Soldaten erforderlich, so obliegt die Genehmigung der Bundesregierung.

Als Beispiel dafür ist der frühere Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung anzusehen. Seit 16. September 2015 gibt es einen Assistenzeinsatz an der österreichischen Staatsgrenze im Rahmen der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015.[1]

Ausgenommen von dieser Regierungsgenehmigung ist nur die Heranziehung zu einem Assistenzeinsatz zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden, unmittelbar drohenden Schadens für die Allgemeinheit. In diesen Fällen kann der Innenminister in Einvernehmen mit dem Verteidigungsminister den Assistenzeinsatz genehmigen. Allerdings hat der Innenminister die Bundesregierung unverzüglich über einen solchen Einsatz Bericht zu erstatten.

Als Assistenzeinsatz gilt es auch, wenn z. B. ein Landes-, Bezirkshauptmann oder Bürgermeister die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges anfordert, da mit eigenen Kräften nicht das Auslangen gefunden werden kann.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Assistenzeinsatz und Grenzkontrollen starten. ORF Österreichischer Rundfunk, 16. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.