Bundesministerium für Landesverteidigung
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Bundesministerium | ||
Gründung | 15. Juli 1956 Bundesministerium für Landesverteidigung | ||
Hauptsitz | Wien 9, Rossauer Kaserne | ||
Behördenleitung | Klaudia Tanner, Bundesministerin für Landesverteidigung | ||
Haushaltsvolumen | 2,29 Mrd EUR (2019) [1] | ||
Website | www.bundesheer.at |
Das Bundesministerium für Landesverteidigung (kurz BMLV oder Verteidigungsministerium) ist das für militärischen Angelegenheiten, insbesondere das Österreichische Bundesheer zuständige Bundesministerium der Republik Österreich.
Geschichte
Zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie waren ein k.u.k. Kriegsministerium, das für die gesamte Monarchie zuständig war, und ein k.k. Ministerium für Landesverteidigung, das nur der Österreichischen Reichshälfte diente, eingerichtet. Von 1918 bis 1920 bestand ein Staatsamt für Heereswesen, von 1920 bis 1936 ein Bundesministerium für Heereswesen, von 1936 bis 1938 hieß die Behörde Bundesministerium für Landesverteidigung. In der Zeit der Zugehörigkeit zum Großdeutschen Reich existierte keine eigene österreichische Behörde. Von 1945 bis 1956, also in der Zeit der durch die Besatzungsmächte fremdkontrollierten Republik Österreich waren die Agenden der Landesverteidigung Sache des Amtes für Landesverteidigung, einer Sektion im Bundeskanzleramt. Danach wurde wieder ein eigenes Ministerium eingerichtet, das bis 2009 Bundesministerium für Landesverteidigung hieß.
In der Bundesregierung Faymann I wurden die bisher im Bundeskanzleramt angesiedelten Sportagenden dem Verteidigungsministerium angeschlossen. Sport wurde erstmals 1966 gesetzlich als Angelegenheit des Bundesministeriums für Unterricht erwähnt, 1984 kam durch die Bezeichnung Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport erstmals Sport in einer Ministeriumsbezeichnung vor. 1991 gelangte Sport zum Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, 1995 zum Bundeskanzleramt, 2000 zum Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, 2003 wieder zum Bundeskanzleramt und schließlich 2009 zum Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.[2] 2018 wurden die Sportagenden Teil des neu geschaffenen Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, wodurch das Verteidigungsministerium wieder den Namen Bundesministerium für Landesverteidigung erhielt.
Aufgaben
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist zuständig für:[3]
- Militärische Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere auch:
- Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
- Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
- Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
- Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
- Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
- Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
- Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete.
- Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung.
- Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes.
- Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
- Angelegenheiten der Schifffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich.
- Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
- Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds.
- Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
- Angelegenheiten der Europäischen Verteidigungsagentur.
Organisation
Das Bundesministerium für Landesverteidigung gliedert sich wie folgt.[4]
- Bundesministerin für Landesverteidigung (FBM)
- Generalsekretär (HGS)
- Kabinett der Bundesministerin & Generalsekretariat (KBM&GS)
- Gruppe Revision (GrpRev)
- Büro des Datenschutzbeauftragten (BürDSB) - sRef
- Revisionsabteilung A (RevA)
- Revisionsabteilung B (RevB)
- Zentrum für Information und Wehrpolitik (ZIW)
- Abteilung Information & Öffentlichkeitsarbeit (Info&ÖA)
- Abteilung für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik (MFW)
- Sektion I: Präsidiale, Personal, Recht (S I)
- Büro der Parlamentarischen Bundesheerkommission (BürPBHK)
- Gruppe Präsidium (GrpPräs)
- Präsidialabteilung (Präs)
- Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen (DiszBW)
- Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst (PMVD)
- Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst (GrpRechtLeg)
- Rechtsabteilung (Recht)
- Abteilung Eigenlegislative (ELeg)
- Abteilung Fremdlegislative und internationales Recht (FLeg)
- Gruppe Personal und Ergänzung (GrpPersErg)
- Personalabteilung A (PersA)
- Personalabteilung B (PersB)
- Personalabteilung C (PersC)
- Gruppe Bereitstellungsunterstützung (GrpBstgU)
- Abteilung Personalführung (PersFü)
- Abteilung Personalmarketing (PersMkt)
- Personalprovider/Zentrales Lenkungselement (PersPro/ZLE)
- Generalstab (GStb)
- Generalstabsabteilung (GStbAbt)
- Change Management IT 2020 (CMIT 2020)
- Nachrichtendienstliche Abwehr (ndAbw)
- Nachrichtendienstliche Aufklärung (ndAufkl)
- Generalstabsdirektion (GStbDion)
- Gruppe Grundsatzplanung (GrpGSPl)
- Abteilung Militärstrategie (MilStrat)
- Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (WFE)
- Kontrollabteilung A (KontrA)
- Kontrollabteilung B (KontrB)
- Innovationsbüro (InnoBür)
- Direktion für Sicherheitspolitik (DionSihPol)
- Abteilung Verteidigungspolitik (VPol)
- Abteilung Militärpolitik (MilPol)
- Abteilung Militärdiplomatie (MilDipl)
- Gruppe Steuerung und Haushalt (GrpStrgHH)
- Budgetabteilung (Budg)
- Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement (BWFin)
- Abteilung Transformation (Transf)
- Gruppe Grundsatzplanung (GrpGSPl)
- Sektion III: Bereitstellung (S III)
- Abteilung Rüstungspolitik (RüstPol)
- Kaufmännische Abteilung (KA)
- Gruppe Strukturen und Organisation (GrpStruktOrg)
- Abteilung Strukturplanung (StruktPl)
- Abteilung Organisation (Org)
- Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologieplanung (IKTPl)
- Abteilung Infrastruktur (Infra)
- Gruppe Logistik (GrpLog)
- Quartiermeisterabteilung (Qu)
- Abteilung Logistische Unterstützung (LogU)
- Abteilung Militärisches Gesundheitswesen (MilGesW)
- Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten (ZTA)
- Abteilung Materialwirtschaft (MatWi)
- Direktion Rüstung und Beschaffung (DionRB)
- Abteilung Bereitstellungsprojekte (BstgProj)
- Abteilung Fahrzeuge, Gerät und persönliche Ausrüstung (FGP)
- Abteilung Waffensysteme und Munition (WSM)
- Luftzeugabteilung (LzA)
- Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie-Systeme (IKTS)
- Abteilung Führungsunterstützung (FüU)
- Sektion IV: Einsatz (S IV)
- Gruppe Laufende Einsätze (GrpLE)
- Abteilung Einsatzführung (EFü)
- Abteilung Lagezentrum (LZ)
- Abteilung Militärluftfahrt (MLF)
- Gruppe Einsatzgrundlagen (GrpEGL)
- Abteilung Einsatzplanung (EPl)
- Abteilung Einsatzvorbereitung (EVb)
- Abteilung Programmplanung (ProgPl)
- Gruppe Ausbildungswesen (GrpAusbW)
- Abteilung Ausbildung A (AusbA)
- Abteilung Ausbildung B (AusbB)
- Abteilung Vorschriften und Terminologie (Vor)
- Abteilung Heeressport (HSpo)
- Gruppe Laufende Einsätze (GrpLE)
Geschäftsbereiche
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat die nachgeordneten Dienststellen.[5] In Klammer befindet sich jeweils die Abkürzung der Einheit.
- Kommanden
- Kommando Streitkräfte (KdoSK)
- Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB)
- Akademien
- Landesverteidigungsakademie (LVAk)
- Theresianische Militärakademie (TherMilAk)
- Heeresunteroffiziersakademie (HUAk)
- Schulen
- Heerestruppenschule (HTS)
- ABC-Abwehrschule (ABCAbwS)
- Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule (FlFlATS)
- Heereslogistikschule (HLogS)
- Führungsunterstützungsschule (FüUS)
- Ämter
- Heeresnachrichtenamt (HNaA)
- Abwehramt (AbwA)
- Amt für Rüstung und Wehrtechnik (ARWT)
- Heerespersonalamt (HPA)
- Militärisches Immobilienmanagementzentrum (MIMZ)
Bundesminister
Weblinks
- Bundesministerium für Landesverteidigung
- BMLV Bundesministerium für Landesverteidigung, 1918–1992 archivinformationssystem.at, Österreichisches Staatsarchiv, abgerufen am 20. Februar 2011
- Geschäftseinteilung des BMLV (Stand 8. Januar 2018) (PDF, 132 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesfinanzgesetz 2019. (PDF) Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 7. April 2019 (Seite 544).
- ↑ Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 ging die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Sports mit Wirkung vom 1. Februar 2009 vom Bundeskanzleramt an das dortige Ressort über und das Bundesministerium für Landesverteidigung wurde in Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) umbenannt. Dabei wurde die Sektion VI (Sportsektion) des Bundeskanzleramtes als Sektion V in das BMLVS übergeleitet.
BM für Landesverteidigung und Sport, Norbert Darabos, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport: Anfragebeantwortung S91143/265-PMVD/2011, 9. Jänner 2012, 9616/AB XXIV. GP, Eingelangt am 10. Jänner 2012, Zu 4 bis 6 (Webdokument, Parlamentarische Materialien, parlament.gv.at/PAKT) - ↑ Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 8. Januar 2018.
- ↑ Bundesministerium für Landesverteidigung. Abgerufen am 27. Februar 2020.
- ↑ Die Führungsstruktur des Österreichischen Bundesheeres. Abgerufen am 8. April 2019.
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
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Fotocredit: BKA | Ministerrat am 8.1.2020 | Bundesministerium für Finanzen | Datei:2020 Klaudia Tanner Ministerrat am 8.1.2020 (49351575442) (cropped) (cropped).jpg | |
Ostansicht der Rossauer-Kaserne im 9. Wiener Gemeindebezirk Alsergrund . Das Gebäude im Windsor-Stil (veralteter Nachläufer des romantischen Historismus) wurde ab 1865 nach Plänen des Obersten des Geniestabs Karl Pilhal und des Majors Karl Markl errichtet und am 17. August 1870 als Kronprinz-Rudolph-Kaserne der Benützung übergeben. Als „Defensivkaserne" hat sie einen festungsartigen Charakter. Errichtet wurde sie auf einem 43.293 Quadratmeter großen Grundstück mit einer Länge von 270 Meter und einer Breite von 140 Meter. An der Außenfront gibt es rund 1.300 Fenster. | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:Alsergrund (Wien) - Rossauer-Kaserne (1).JPG | |
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Logo des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung seit Mai 2018 | Bundeskanzleramt Österreich - extracted from PDF | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:BMLV AT Logo.svg | |
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Begriffsklärungs-Icon (Autor: Stephan Baum) | Eigenes Werk ( Originaltext: Own drawing by Stephan Baum ) Original Commons upload as File:Logo Begriffsklärung.png by Baumst on 2005-02-15 | Stephan Baum | Datei:Disambig-dark.svg | |
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg |