Egon Glanz
Egon Freiherr Glanz von Eicha (* 29. Dezember 1880 in Wien; † 16. April 1945 ebenda) war ein österreichischer Verwaltungsjurist und kurzzeitig Innenminister der Ersten Republik.
Leben und Wirken
Glanz von Eicha studierte Jus an der Universität Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultät) und wurde 1903 sub auspiciis Imperatoris promoviert. Er trat in den Staatsdienst und wurde bei der niederösterreichischen Statthalterei, der Bezirkshauptmannschaft Baden, im Handelsministerium und als Präsidialsekretär im Ministerratspräsidium verwendet. Ab 1916 war er Hofrat bei der küstenländischen Statthalterei und vertrat dort auch den Statthalter.
Egon Glanz war im zweiten Kabinett von Michael Mayr vom 20. November 1920 bis 7. April 1921 Innenminister der Republik Österreich. Er war 1921 auch Leiter der Grenzregulierungskommission gegen Jugoslawien.
Literatur
- Glanz von Eicha Egon Frh.. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 2.
Weblinks
- Egon Glanz auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
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Personendaten | |
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NAME | Glanz, Egon |
ALTERNATIVNAMEN | Glanz von Eicha, Egon Freiherr |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Verwaltungsjurist und Innenminister |
GEBURTSDATUM | 29. Dezember 1880 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 16. April 1945 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |