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vom 22.11.2024, aktuelle Version,

Ernst Kolb

Ernst Kolb

Ernst Kolb (* 9. Jänner 1912 in Lauterach; † 23. September 1978 in Bregenz) war ein österreichischer Politiker (ÖVP), maßgeblich am Wiederaufbau der Staatsoper in Wien beteiligt und Universitätsprofessor für Öffentliches Recht sowie Rektor der Universität Innsbruck.

Leben

Ernst Kolb wuchs als Sohn des Schuldirektors Josef Kolb und dessen Frau Paula (geb. Müller) in Lauterach auf. Nach dem Besuch der Volksschule in Lauterach und ging er an das Zisterziensergymnasiums Mehrerau, das er mit der Matura am 24. Juni 1931 abschloss. Kolb studierte einige Semestern Theologie in Brixen und dann Philosophie sowie Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Innsbruck, wo er am 19. Dezember 1936 promoviert wurde.[1]

Mit seiner Frau Irma (geb. König) hatte er zwei Töchter, einen Sohn und einen Adoptivsohn. Er starb 1978 an einer Viruserkrankung und ist am Friedhof der Pfarre St. Gallus in Bregenz begraben.[2]

Politische und berufliche Laufbahn

Nach dem Studium wurde er 1937 Lehrer an der Staatsgewerbeschule Bregenz und im gleichen Jahr Sekretär des Vorarlberger Gewerbeverbandes. 1943 wurde er aus politischen Gründen entlassen und ein Gauverbot gegen ihn verhängt.[3] Er übte nun verschiedene kaufmännische Tätigkeiten aus, unter anderem bei einer Molkerei in Sonthofen im Allgäu. Gegen Kriegsende wurde er einberufen und kam zu einer Artillerieeinheit.[4]

Nach Kriegsende leitete er für kurze Zeit die Rathauskanzlei in Bregenz, war provisorischer Kammeramtsdirektor im Landeswirtschaftsamt Vorarlberg und ab dem Sommer 1946 Geschäftsführer der Sektion Handel der Handelskammer Wien und anschließend der Bundeswirtschaftskammer.[1] Von 19. Dezember 1945 bis zum 8. November 1949 war er Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und vom 8. November 1949 bis zum 29. Oktober 1959 Mitglied des Bundesrates.[5]

In der Regierung von Bundeskanzler Leopold Figl war er von 18. Februar 1948 bis zum 23. Januar 1952 Minister für Handel und Wiederaufbau. 1951 erreichte er die Anerkennung des Handelsvertrages von 1928 durch die Vereinigten Staaten, was einen Großteil der Versorgung Österreichs mit Bedarfsgütern ermöglichte und den Grundstein für den Wiederaufbau des Landes legte. Am 23. Januar 1952 wechselte er das Ministerium und war bis 31. Oktober 1954 Unterrichtsminister. In dieser Zeit machte er die Entscheidung seiner Vorgänger Ernst Fischer und Felix Hurdes teilweise rückgängig: Das Schulfach „Unterrichtssprache“ wurde in „Deutsche Unterrichtssprache“ umbenannt.[6] In dieser Zeit wurde auch der Wiederaufbau der Wiener Staatsoper vorangetrieben. 1954 ging er wieder nach Bregenz und war bis 1959 Landesstatthalter von Vorarlberg und für die Ressorts Gesetzgebung, Polizei, Innere Angelegenheiten, Kirchliche Angelegenheiten und Kultur zuständig.

1959 wurde Ernst Kolb ohne Habilitation zum ordentlichen Universitätsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck berufen. Im Studienjahr 1961/62 stand er als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vor und wurde für Studienjahr 1967/68 zum Rektor gewählt.[4] In dieser Zeit war er auch als Syndikus der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft tätig.[3]

Sonstiges

Kolb war ab 1936 Mitglied der katholischen Studentenverbindung AV Austria Innsbruck, und später wurde er noch Mitglied der KÖStV Rudolfina Wien und der KÖHV Carolina Graz.[4]

1952 wurde Ernst Kolb von Kardinal-Großmeister Nicola Kardinal Canali zum Komtur mit Stern des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem ernannt und am 25. August 1952 in der Stiftskirche von Nonnberg in Salzburg investiert. 1978 war Kolb erster Leitender Komtur der Komturei Bregenz.[7][8]

1974 wurde er zum Präsidenten des Österreichischen Katholikentages in Wien berufen.

Ernst Kolb erhielt 1954 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich und 1968 das Goldene Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg.

Schriften (Auswahl)

  • Ernst Kolb: Nachkriegsaufgaben im öffentlichen Recht. Eigenverlag, Bregenz 1959.
  • Ernst Kolb: Das Förderungswesen unter dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips. Manz, Wien 1964.
  • Ernst Kolb: Du Ländle meine teure Heimat. Herold, Wien / München 1965.
  • 100 Jahre Bodensee-Geschichts-Verein. Festrede, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 87. Jg. 1969, S. XXIX (Digitalisat)
  • Ernst Kolb: Einführung in das österreichische Verfassungsrecht für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler. In: Studienreihe zum öffentlichen Recht und zu den politischen Wissenschaften. Band 3. Braumüller, Wien 1973.
  • Ernst Kolb, Konrad Arnold, Tilman Teschner: Wirtschafts-Verwaltungsrecht nach dem Stand vom 1. Oktober 1976. Erhard, Rum 1977.
  • Herbert Schambeck, Eugen Thurnher (Hrsg.): Ernst Kolb – Glaube, Wissenschaft, Politik als Aufgabe und Verpflichtung. Ausgewählte Reden und Aufsätze. Eugen Russ, Bregenz 1982.
Commons: Ernst Kolb  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Herbert Schambeck: Ernst Kolb – Politiker und Gelehrter. In: Mehrerauer Grüße (zugleich Jahresbericht des Gymnasiums Mehrerau 1971/72). Neue Folge, Heft 37, 1972, S. 12–15.
  2. Die Vorarlberger Landesstatthalter. In: Vorarlberg Chronik. Land Vorarlberg, abgerufen am 22. November 2024.
  3. 1 2 KOLB Ernst | Dr. jur. - Landtag - Land Vorarlberg. Abgerufen am 22. November 2024 (österreichisches Deutsch).
  4. 1 2 3 Ernst Kolb, Website des Österreichischen Cartellverbands, abgerufen am 16. März 2023.
  5. Kolb Ernst, Dr. | Parlament Österreich. Abgerufen am 22. November 2024.
  6. Unterricht in Hurdestanisch (Memento des Originals vom 10. Oktober 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hrb.at, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2004, Website des House of Responsibility, abgerufen am 23. August 2013.
  7. Komturei BREGENZ, Website des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, abgerufen am 23. August 2013.
  8. „Die Geschichte der österreichischen Statthalterei“, Seite 33, abgerufen am 23. August 2013.


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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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