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vom 15.03.2020, aktuelle Version,

Eduard Heinl

Aufnahme aus den 1920er Jahren

Eduard Heinl (* 9. April 1880 in Wien; † 10. April 1957 ebenda) war ein österreichischer Politiker (CS, ÖVP).

Leben

Geburtshaus Eduard Heinls in Wien, Naglergasse 19
Erker-Relief, Naglergasse 19, Wien
Zentralfriedhof Wien, Luegerkirche, Gruftgeschoss – Grabstätte Eduard Heinl

Eduard Heinl wurde im 1. Bezirk, in der Naglergasse 19, geboren. Nach der Schulausbildung trat er 1898 in den städtischen Dienst, 1910 in den Landesdienst. 1904 wurde er mit der politischen Organisation der Christlichsozialen Partei betraut. Ab 1918 war er Direktor des Gewerbeförderungsinstituts der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Wien.

Heinl war Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung (1919/20). Von 1920 bis 1924 war er Abgeordneter zum Nationalrat. Als Mitglied der Staatsregierung Mayr I und der Bundesregierung Mayr II war er von 1920 bis 1921 Bundesminister für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten. Von 1930 bis 1932 war er Bundesminister für Handel und Verkehr. Von 1926 bis 1938 war er Präsident der RAVAG. In den Jahren 1944/45 war er einige Tage in Gestapo-Haft.

1945 wurde Heinl Staatssekretär. Von 1946 bis 1948 war er Bundesminister für Handel und Wiederaufbau. Ab 1951 war er Finanzreferent der ÖVP. Im Jahr 1951 erhielt er von der Stadt Wien den Ehrenring.

1954 erhielt er das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich.[1]

Heinl war auch Präsident der Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen.

Er war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen KÖHV Sängerschaft Waltharia Wien (seit 1930), KAV Bajuvaria Wien (seit 1931), AV Austria Innsbruck (seit 1931) und KÖHV Mercuria Wien (seit 1953).

Im Jahr 1961 wurde in Wien Döbling (19. Bezirk) die Dr.-Eduard-Heinl-Gasse nach ihm benannt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Eduard Heinl (1880–1957), österreichischer Politiker, Vizekanzler im Jahre 1920 Österreichische Illustrierte Zeitung , S. 16 http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=oiz&datum=19270227&seite=16&zoom=33 Autor/-in unbekannt Unknown author (The photographer is not mentioned in the source.)
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Miethaus, Wien, Naglergasse 19 Eigenes Werk Thomas Ledl
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Miethaus, Wien, Naglergasse 19 Eigenes Werk Awerni ( talk )
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Zentralfriedhof Wien, Luegerkirche, Gruftgeschoss - Grabstätte Eduard Heinl Eigenes Werk PicturePrince
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