Emanuel Weidenhoffer
Emanuel Weidenhoffer (* 28. Jänner 1874 in Napajedla, Mähren; † 18. Oktober 1939 in Graz, Steiermark) war ein österreichischer Politiker.
Leben
Emanuel Weidenhoffer wuchs in der mährischen Stadt Kroměříž auf, wo er das deutschsprachige Gymnasium absolvierte. Im Anschluss daran studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Nach dem Gerichtsjahr begann er als Rechtsberater bei der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn zu arbeiten. 1912 begann er als Journalist tätig zu werden und avancierte so zum Chefredakteur des Grazer Tagblattes.
1907 wurde Weidenhoffer Abgeordneter zum Reichsrat, dem er bis 1911 angehörte. Von 1918 bis 1923 saß er im Gemeinderat von Graz. Im November 1923 wurde er als Abgeordneter der Christlichsozialen Partei (CSP) in den Nationalrat gewählt, wo er sein Mandat bis Mai 1934 bekleidete. Zu seinem größten politischen Vermächtnis zählt die Einführung der Kfz-Haftpflichtversicherung, für die er sich im Jahr 1929 starkmachte.
Bundeskanzler Otto Ender ernannte Weidenhoffer schließlich im Oktober 1931 zum Finanzminister der Republik Österreich. Weidenhoffer leitete das Ministerium rund zweieinhalb Jahre, bis Mai 1934. Bereits 1933, bis 1934, war er Präsident des Verwaltungsrates der Österreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung übernahm er den Posten des Präsidenten der Bank „Österreichische Credit-Anstalt Wiener Bankverein“.
Er starb 65-jährig, in Graz.
Literatur
- Franz Schausberger: Letzte Chance für die Demokratie. Die Bildung der Regierung Dollfuß I im Mai 1932. Bruch der österreichischen Proporzdemokratie. Böhlau, Wien u. a. 1993, ISBN 3-205-98050-6, (Studien zur Geschichte der christlich-sozialen Parteien 1), S. 152.
Weblinks
- Emanuel Weidenhoffer auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
Personendaten | |
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NAME | Weidenhoffer, Emanuel |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (CSP), Abgeordneter zum Nationalrat |
GEBURTSDATUM | 28. Januar 1874 |
GEBURTSORT | Napajedla, Mähren |
STERBEDATUM | 18. Oktober 1939 |
STERBEORT | Graz, Steiermark |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Die neue österreichische Regierung unter Karl Buresch (1932). Von links nach rechts, erste Reihe: Vaugoin, Winkler, Buresch, Weidenhoffer, daneben Heinl; zweite Reihe: Dollfuß, Schuschnigg, Czermak, Resch. | Bibliothèque nationale de France | Agence de presse Mondial Photo-Presse. Agence photographique | Datei:GabineteBuresch1932.jpeg |