Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 29.11.2019, aktuelle Version,

August Ségur-Cabanac

August Ségur (Ségur-Cabanac) (* 22. Jänner 1881 in Brünn, Mähren; † 1. März 1931 in Wien) war ein österreichischer Beamter und Politiker.

Leben

Familiengrab am Mödlinger Friedhof

August Ségur-Cabanac stammt aus einer alten französischen Adelsfamilie. Sein Vater war Oskar Graf Segur-Cabanac, der im k.k. Landwehr-Verteidigungsministerium zu Beginn des Ersten Weltkrieges unter anderem für Pferde und Gespanne zuständig war.[1] Sein Urgroßvater war August Franz Marzellus Ségur-Cabanac, sein Bruder war Viktor Ségur-Cabanac.

Nach dem Besuch des Theresianums in Wien absolvierte August Ségur ein Studium der Rechtswissenschaften in Wien.

Ab 1906 war er Statthaltereibeamter, ab 1914 an der Bezirkshauptmannschaft Mödling. Ab 1917 war Ségur-Cabanac als Beauftragter für das Ernährungswesen in Niederösterreich tätig. Von 1918 bis 1921 wirkte er wieder an der Bezirkshauptmannschaft Mödling und bekleidete die Position des Bezirkshauptmanns. Kurze Zeit war er auch im Volksrat, der die Position des Bürgermeisters in Mödling einnahm.[2]

Ségur war von 1919 bis 1924 Landtagsabgeordneter, von 1920 bis 1922 Landesrat. Er war Klubobmann-Stellvertreter des christlichsozialen Klubs im niederösterreichischen Landtag. Im Jahr 1920 war er kurz auch Abgeordneter im Nationalrat. Von 31. Mai 1922 bis 14. November 1922 war er auch Finanzminister. Zwischen 1923 und 1927 wirkte er als Präsident des Dorotheums.

Bestattet ist Ségur-Cabanac im Familiengrab in Mödling.

Literatur

Einzelnachweise

  1. K.k. Landwehr Ministerium für Landesverteidigung in Wien im Mai 1914 abgerufen am 9. März 2011
  2. Bürgermeister von Mödling, abgerufen am 5. Juli 2014.

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
Public domain
Datei:Austria Bundesadler.svg
Begriffsklärungs-Icon (Autor: Stephan Baum) Eigenes Werk ( Originaltext: Own drawing by Stephan Baum ) Original Commons upload as File:Logo Begriffsklärung.png by Baumst on 2005-02-15 Stephan Baum
Public domain
Datei:Disambig-dark.svg
Grab von August Ségur-Cabanac am Friedhof in de:Mödling in Niederösterreich Eigenes Werk Karl Gruber
CC BY-SA 3.0
Datei:Mödling 2357.jpg