Eugen Fleischacker
Eugen Fleischacker (* 12. Oktober 1899 in Wien; † 31. März 1953 ebenda) war ein österreichischer Politiker.
Leben
Der Sohn eines Fotografen absolvierte zunächst die Volksschule und im Anschluss daran das Mariahilfer Staatsgymnasium, ehe er an der Universität Wien Rechtswissenschaft studierte. 1924 erhielt Fleischacker den Doktor der Rechte. Nach wenigen Monaten, in denen er als Rechtsanwalt tätig war, trat Fleischacker 1925 in den Deutsch-Österreichischen Gewerbebund ein, zu dessen Direktor er im Jahr 1933 gewählt wurde. In seiner Position kümmerte er sich um die Belange von Kaufleuten, sowie deren Stand. 1936 übernahm er die Leitung des Deutsch-Österreichischen Gewerbebundes in Niederösterreich. In der Zwischenkriegszeit stand Fleischacker der Christlichsozialen Partei nahe und engagierte sich im Cartellverband, von 1927 bis 1928 war er Mitglied der paramilitärischen Vaterländischen Front.[1]
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde Fleischacker aus seinem Amt verdrängt, weil er sich geweigert haben soll, der NSDAP beizutreten. Daraufhin nahm er die Juristenausbildung wieder auf. Als er 1939 um die Zulassung als Gerichtsreferendar ersuchte, führte er als Beweis für die dazu geforderte Bereitschaft, „jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat“ einzutreten seine Mitgliedschaften im Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund, der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt und im Reichsluftschutzbund auf. Der ihn beurteilende NS-Ortsgruppenleiter ergänzte „Dr. F. möchte zur SA oder zum NSKK“.[1] Letzterer Trat Fleischacker 1939 bei, 1944 jedoch wieder aus. Erst ein erneuter Antrag 1941 erlaubte ihm die Ableistung des Referendariats am Gericht. Nach der Zulassung als Anwalt eröffnete er 1942 eröffnete in der Wiener Wollzeile 25 seine Kanzlei.[1]
Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm Fleischacker die Leitung des Wiener Österreichischen Wirtschaftsbundes, einer Teilorganisation der neu gegründeten Österreichischen Volkspartei (ÖVP).
Am 25. November 1945 nahm Fleischacker sein Mandat im sich neu konstituierenden Bundesrat auf, um nur einen Monat später, am 20. Dezember 1945, in der Regierung unter Bundeskanzler Leopold Figl zum neuen Wirtschafts- und Aufbauminister ernannt zu werden. Nach fünf Monaten, am 10. Mai 1946, schied er jedoch aus dem Amt aus.
Eugen Fleischacker blieb bis zu seinem Tod Mitglied des Bundesrats. Er starb im Alter von 52 Jahren.
Weblinks
- Eugen Fleischacker auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
Quellen
- 1 2 3 Michael Wladika, Doris Sottopietra, Helmut Wohnout: Zur Repräsentanz von Politikern und Mandaten mit NS-Vergangenheit in der Österreichischen Volkspartei 1945-1980: Eine gruppenbiographische Untersuchung. Forschungsprojekt im Auftrag des Karl von Vogelsang-Instituts. Wien April 2018, S. 63 ff. (vogelsanginstitut.at [PDF]).
Personendaten | |
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NAME | Fleischacker, Eugen |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (ÖVP), Mitglied des Bundesrates |
GEBURTSDATUM | 12. Oktober 1899 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 31. März 1953 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |