Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde | ||
Gründung | 1848 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Stubenring | ||
Behördenleitung | Reinhold Mitterlehner, Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend | ||
Website | www.bmwfj.gv.at |
Die zwischen 2009 und 2014 als Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (kurz BMWFJ oder Wirtschaftsministerium und Familienministerium) bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes war vor allem zuständig für Wirtschaftspolitik, Gewerbe und Industrie sowie Familienpolitik und Angelegenheiten der Jugend. Seit 8. Jänner 2018 wird es als Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführt.
Das Ministerium wurde mit Antritt der Bundesregierung Faymann I Dezember 2008 aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA, Wirtschaftsministerium) und dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ, Gesundheits- und Familienministerium) gebildet.
Das österreichische Wirtschaftsministerium bildete sich aus einem Handels- und Gewerbeministerium (zeitweise auch Arbeitsministerium), Industrie-, Energie- und Bautenministerium, mit öffentlichen Arbeiten (zeitweise auch Verkehrsministerium), welche sich noch aus Monarchiezeiten herleiten.
Mit dem Arbeitsministerium Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Technologieministerium Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt es derzeit in Österreich noch drei weitere Ministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten, die sich speziell um Arbeitsmarktpolitik, um Forschung und Entwicklung, respektive um Land-, Forst- und Wasserwirtschaft kümmern.
Das österreichische Familienministerium (mit Jugend) wurde 1983 von Fred Sinowatz geschaffen (und umfasste zeitweise auch Frauen und Gleichstellung und Konsumentenschutz oder war mit einem Sozialministerium vereint).
Bundesminister
In der Bundesregierung des Bundeskanzlers Faymann war Reinhold Mitterlehner (ÖVP) Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Staatssekretärinnen für Familie und Jugend waren bis April 2011 Christine Marek bzw. Verena Remler (ÖVP). Nach 2011 wurden die Agenden Familie und Jugend herausgelöst und in ein eigenes Ministerium, Bundesministerium für Familien und Jugend, verlagert.
Kompetenzen
Mit der Umbildung der Ministeriumsstruktur unter Kanzler Faymann wurden die Agenden der Wirtschaftspolitik mit dem der Familienpolitik, einem klassischen Kernportefeuille eines Sozialministeriums, zusammengefasst, gleichzeitig aber die Arbeitsmarktpolitik, ebenfalls eine Aufgabe eines Wirtschaftsministerium, dem Sozialministerium zugeteilt, sodass sich heute zwei Ministerien sowohl um sozialpolitische wie um wirtschaftsrelevante Angelegenheiten kümmern. Diese Aufteilung ist eine Reaktion auf die Lage in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007.
Der Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend umfasst zur Zeit die Rechtsmaterie von ca. 110 Bundesgesetze, 625 Verordnungen und zahlreichen Kundmachungen sowie bilateraler und multilateraler Abkommen, die im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht sind.
Das BMWFJ ist zuständig für:
- Gewerbe und Industrie (soweit diese Angelegenheiten nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen); dazu gehören insbes. auch:
- Handelsrecht und das Recht der Verrichtung von Dienstleistungen
- Gewerberecht
- Angelegenheiten des Ladenschlusses
- Gewerbliche und industrielle Forschung; Forschungsförderungsgesellschaft, Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Betriebliche Berufsausbildung und Berufsfortbildung
- Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung
- Bergwesen
- Wirtschafts- und Strukturpolitik
- Ordnung des Binnenmarktes (soweit diese Angelegenheiten nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen)
- Angelegenheiten der Preisregulationregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fallen)
- Energiewesen
- Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland
- Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO
- Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes
- Burghauptmannschaft Österreich
- Bundesmobilienverwaltung
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens
- Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen (Agenden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen); Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen; Normenwesen (Austrian Standards Institute)
- Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen
- Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen
- Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens
- Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie
- Regionalförderung
- Angelegenheiten staatseigener Unternehmen
- Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung
- Familienpolitischer Beirat
- Familienberatungsförderung
- Familienlastenausgleich
- Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
- Wohnungswesen
- öffentliche Abgaben
- Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe
- Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe
- Volksbildung
- Jugend
- Jugendwohlfahrt (soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt)
- Außerschulische Jugenderziehung (soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt)
Organisation
Das BMWFJ ist folgendermaßen gegliedert:
- Bundesminister
- Kabinett
- Internes
- Budget und Administration
- Personal und Recht
- IT und Kommunikation
- Center 1: Wirtschaftspolitik, Innovation und Technologie
- Center 2: Aussenwirtschaftspolitik und Europäische Integration
- Sektion I: Unternehmen
- Sektion II: Familie und Jugend
- Sektion III: Tourismus und Historische Objekte
- Sektion IV: Energie und Bergbau
- Bundesvergabeamt
- Bundeswettbewerbsbehörde
Beim BMWFJ ist die Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (QKB) eingerichtet.
Historische Entwicklung
Weblinks
Einzelnachweise
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg | |
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