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vom 29.04.2020, aktuelle Version,

Bundesministerium für Bauten und Technik

Das Bundesministerium für Bauten und Technik („Bautenministerium“) ist eine ehemalige österreichische Behörde, die zwischen 1966 und 1987 tätig war.

Entstehung

In der unmittelbaren Nachkriegszeit 1945 existierte kurzfristig ein Staatsamt für öffentliche Bauten. Danach war für den Großteil der Angelegenheiten des späteren Bautenministeriums das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau zuständig, für Wohn- und Siedlungswesen das Bundesministerium für soziale Verwaltung.

1966 wurde in der Bundesregierung Klaus II das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau in das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie sowie das Bundesministerium für Bauten und Technik aufgeteilt.

Zuständigkeiten

(Letzter Stand vor der Auflösung 1987)

  • Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten des staatlichen Hochbaues, des Straßenbaues, des Wasserbaues hinsichtlich der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation
  • Baukoordinierung
  • Bundesmobilienverwaltung
  • Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens (u. a. Wiederaufbau, Wohnbauförderung, Volkswohnungswesen und Kleingartenwesen, Enteignung zum Zweck der Assanierung und andere Assanierungsmaßnahmen; Bautechnische Angelegenheiten des Zivilschutzes sowie der Raum- und Landesplanung)
  • Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung
  • Technisches Versuchswesen; Beschußangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen
  • Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens, Normenwesen
  • Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet
  • Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen
  • Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens
  • Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen
  • Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind

Bundesminister

(1) Vorübergehend betraut

Staatssekretärin

Beatrix Eypeltauer (SPÖ) 5. November 1979 bis 21. Jänner 1987

Spätere Wahrnehmung der Zuständigkeiten

Bei Antritt der Bundesregierung Vranitzky II im Jahre 1987 wurden das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie sowie für Bauten und Technik wieder zum Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zusammengelegt.

Bei Antritt der Bundesregierung Schüssel I im Jahre 2000 wurden folgende Angelegenheiten des ehemaligen Bautenministeriums an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie abgegeben und verblieben bis heute (seit 2020 unter dem Namen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) dort:

Angelegenheiten der Bundesstraßen, insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus; Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind; Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.

Die übrigen Angelegenheiten des ehemaligen Bautenministeriums werden heute vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wahrgenommen.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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