Bundesregierung Klaus II
Bundesregierung Klaus II | |
---|---|
12. Regierung der Zweiten Republik | |
![]() |
|
Bundeskanzler | Josef Klaus |
Wahl | Nationalratswahl 1966 |
Legislaturperiode | XI. |
Ernannt durch | Bundespräsident Franz Jonas |
Bildung | 19. April 1966 |
Ende | 21. April 1970 |
Dauer | 4 Jahre und 2 Tage |
Vorgänger | Bundesregierung Klaus I |
Nachfolger | Bundesregierung Kreisky I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | ÖVP |
Repräsentation | |
Nationalrat |
85/165
|
Die österreichische Bundesregierung Klaus II wurde nach der Nationalratswahl vom 6. März 1966 gebildet, und zwar als ÖVP-Alleinregierung, da die ÖVP bei den Wahlen die absolute Mandatsmehrheit erreicht hatte und Verhandlungen mit der SPÖ über eine Koalition neuen Stils gescheitert waren. Bundespräsident Franz Jonas ernannte das Kabinett am 19. April 1966. Zwei Tage nach der Nationalratswahl 1970, bei der die SPÖ die ÖVP überflügelt hatte, ohne die absolute Mandatsmehrheit zu erreichen, trat das Kabinett am 3. März 1970 zurück und wurde vom Bundespräsidenten bis 21. April 1970 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.
Die Regierung Klaus II blieb bis heute die einzige ÖVP-Alleinregierung der Zweiten Republik; nach ihrer Entlassung konnte dreißig Jahre lang kein ÖVP-Politiker die Position des Bundeskanzlers erreichen. Klaus II war die erste österreichische Bundesregierung, welche eine Frau in einem Ministeramt[1] im Kabinett hatte: Sozialministerin Grete Rehor. Mit dem Ende des Kabinetts Klaus II zog sich Josef Klaus aus der Politik zurück.
Literatur
- Robert Kriechbaumer: Die Ära Josef Klaus: Österreich in den „kurzen“ sechziger Jahren. Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Politisch-Historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek (Salzburg), Böhlau Verlag, Wien 1998, ISBN 3-205-98882-5 (978-320598882-3)
Einzelnachweise
- ↑ Die erste Frau in einer Bundesregierung, Helene Postranecky, hatte kein Ministeramt inne, da in der Provisorischen Staatsregierung Renner 1945 die Amtsbezeichnungen "Staatssekretär" und "Unterstaatssekretär" verwendet wurden.
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Collectie / Archief : Fotocollectie Anefo Reportage / Serie : onbekend Beschrijving : Nieuwe Oostenrijkse kabinet Annotatie : Repronegatief Datum : 21 april 1966 Locatie : Oostenrijk Trefwoorden : kabinetten Fotograaf : Basch, Fritz Auteursrechthebbende : Nationaal Archief Materiaalsoort : Negatief (zwart/wit) Nummer archiefinventaris : bekijk toegang 2.24.01.04 Bestanddeelnummer : 919-0579 | http://proxy.handle.net/10648/aae6822a-d0b4-102d-bcf8-003048976d84 | Anefo | Datei:Nieuwe Oostenrijkse kabinet, Bestanddeelnr 919-0579 (cropped).jpg |