Bundesregierung Schober I
Die Bundesregierung Schober I (21. Juni 1921–26. Jänner 1922) bzw. Bundesregierung Breisky (26./27. Jänner 1922) folgte, am 21. Juni 1921 vom Nationalrat mit 98 von 160 abgegebenen Stimmen gewählt,[1] der Bundesregierung Mayr II, einem christlichsozialen Minderheitskabinett, nach.[2] Das überwiegend aus Beamten bestehende Kabinett wurde von der Christlichsozialen Partei und von den Großdeutschen gestützt; die Sozialdemokraten befanden sich in Opposition.
Am 26. Jänner 1922 reichte Kanzler Johann Schober seine sofortige Demission bei Bundespräsident Michael Hainisch ein. Dieser beauftragte die Regierung gemäß Artikel 71 der Verfassung von 1920 mit der Fortführung der Verwaltung, der bisherige Vizekanzler Walter Breisky wurde mit der Leitung der einstweiligen Bundesregierung[3] betraut. Diese "einstweilige Bundesregierung" war lediglich einen Tag im Amt, bereits am 27. Jänner wurde das Kabinett Schober II im Nationalrat gewählt.
Der Grund für den Rücktritt Schobers war, dass die Großdeutschen ihn nicht mehr unterstützten, nachdem Schober am 16. Dezember 1921 auf Schloss Lana bei Prag mit der Tschechoslowakei den so genannten Vertrag von Lana über die gegenseitige Anerkennung der Staatsgrenzen abgeschlossen hatte und damit nach Auffassung der Großdeutschen auf das Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen verzichtet hatte. Der großdeutsche Innenminister Leopold Waber war daraufhin am 16. Jänner zurückgetreten.
Bundesminister (für) | Amtsinhaber | Partei | Anmerkung |
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Bundeskanzler, mit der Leitung des Bundesministeriums für Äußeres betraut |
Johann Schober bis 26. Jänner 1922 Walter Breisky (mit dem Vorsitz der Regierung betraut) |
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Vizekanzler, betraut mit Kultus und Unterricht | Walter Breisky bis 26. Jänner 1922 | CSP | Funktion von 26. bis 27. Jänner inexistent[4] |
Inneres und Unterricht | Leopold Waber bis 16. Jänner 1922 Johann Schober bis 26. Jänner 1922 Walter Breisky |
GDVP |
Schober und Breisky jeweils nur mit der Führung der Geschäfte betraut |
Land- und Forstwirtschaft | Leopold Hennet | ||
Finanzen | Ferdinand Grimm bis 7. Oktober 1921 Alfred Gürtler |
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Heereswesen | Carl Vaugoin bis 7. Oktober 1921 Josef Wächter |
CSP Offizier |
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Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten | Alexander Angerer bis 7. Oktober 1921 Alfred Grünberger |
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Justiz | Rudolf Paltauf | ||
Verkehrswesen | Walter Rodler | ||
soziale Verwaltung | Franz Pauer | ||
Volksernährung | Alfred Grünberger | (mit der Leitung betraut) |
Quellen
- ↑ Stenographisches Protokoll. 39. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich. Dienstag, 21. Juni 1921 (= S. 1451 ff.), Abstimmungsergebnis auf S. 1459
- ↑ Tageszeitung Wiener Zeitung, Wien, Nr. 140, 22. Juni 1921, S. 1, Amtlicher Teil
- ↑ Stenographische Protokolle. Erste Republik. Session 3 (= I. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats). Mitglieder der Bundesregierungen
- ↑ Biografie Walter Breisky auf parlament.gv.at
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |