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vom 07.04.2018, aktuelle Version,

Bundesregierung Kreisky II


 
Bundesregierung Kreisky II
14. Regierung der Zweiten Republik
Bundeskanzler Bruno Kreisky
Wahl Nationalratswahl 1971
Legislaturperiode XIII.
Ernannt durch Bundespräsident Franz Jonas
Bildung 4. November 1971
Ende 28. Oktober 1975
Dauer 3 Jahre und 358 Tage
Vorgänger Bundesregierung Kreisky I
Nachfolger Bundesregierung Kreisky III
Zusammensetzung
Partei(en) SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
93/183

Die österreichische Bundesregierung Kreisky II, eine Alleinregierung der SPÖ, wurde nach der Nationalratswahl vom 10. Oktober 1971 zusammengestellt, die der SPÖ die absolute Mandatsmehrheit brachte. Kreiskys Nachfolger als Kanzler, Fred Sinowatz, gehörte als neuer Unterrichtsminister erstmals der Regierung an.

Bundespräsident Franz Jonas ernannte das Kabinett am 4. November 1971. Bundespräsident Rudolf Kirchschläger, der dem Kabinett bis 23. Juni 1974 als parteiloser Außenminister angehörte, entließ es auf Kreiskys Wunsch am 8. Oktober 1975, drei Tage nach einer Nationalratswahl, die die absolute SPÖ-Mandatsmehrheit bestätigt hatte. Dann war das Kabinett bis zum 28. Oktober 1975, an dem die Bundesregierung Kreisky III ernannt wurde, vom Bundespräsidenten mit der Fortführung der Geschäfte betraut. ÖVP und FPÖ befanden sich in Opposition.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzler Bruno Kreisky SPÖ Ernst Eugen Veselsky (SPÖ)
Elfriede Karl (SPÖ)
Karl Lausecker (SPÖ, ab 18. Jänner 1973)
Ministerin ohne Portefeuille im Bundeskanzleramt
(bis 2. Februar 1972)
Ingrid Leodolter SPÖ  
Vizekanzler und BM für soziale Verwaltung Rudolf Häuser SPÖ  
Auswärtige Angelegenheiten Rudolf Kirchschläger (bis 23. Juni 1974)

Erich Bielka (ab 23. Juni 1974)

beide parteilos  
Inneres Otto Rösch SPÖ  
Unterricht und Kunst Fred Sinowatz SPÖ  
Justiz Christian Broda SPÖ  
Finanzen Hannes Androsch SPÖ  
Land- und Forstwirtschaft Oskar Weihs SPÖ Günter Haiden (ab 8. Juli 1974)
Handel, Gewerbe und Industrie Josef Staribacher SPÖ  
Verkehr Erwin Frühbauer (bis 17. September 1973)
Erwin Lanc (ab 17. September 1973)
beide SPÖ  
Landesverteidigung Karl Lütgendorf parteilos  
Bauten und Technik Josef Moser SPÖ  
Wissenschaft und Forschung Hertha Firnberg SPÖ  
Gesundheit und Umweltschutz; eingerichtet ab 1. Februar 1972 Ingrid Leodolter (ab 2. Februar 1972) SPÖ  

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Portrait of Austrian Chancellor Dr. Bruno Kreisky (1980), taken in Vienna, Austria International Progress Organization web site http://i-p-o.org/kreisky.htm International Progress Organization
CC BY-SA 3.0
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