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vom 28.08.2018, aktuelle Version,

Bundesregierung Gorbach I

Bundesregierung Gorbach I
9. Regierung der Zweiten Republik
Bundeskanzler Alfons Gorbach
Wahl keine
Legislaturperiode IX.
Ernannt durch Bundespräsident Adolf Schärf
Bildung 11. April 1961
Ende 27. März 1963
Dauer 1 Jahr und 350 Tage
Vorgänger Bundesregierung Raab IV
Nachfolger Bundesregierung Gorbach II
Zusammensetzung
Partei(en) ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Gorbach I wurde ohne vorangegangene Nationalratswahl gebildet, weil die ÖVP den ihr angehörenden Bundeskanzler der Koalition mit der SPÖ auswechseln wollte und Julius Raab durch Alfons Gorbach ersetzte. Das Kabinett wurde von Bundespräsident Adolf Schärf am 11. April 1961 ernannt. Gorbachs Nachfolger Josef Klaus wurde dabei, als Finanzminister, erstmals in die Bundesregierung berufen. Sie trat am 20. November 1962, zwei Tage nach der Nationalratswahl 1962, zurück und wurde vom Bundespräsidenten mit der Fortführung der Geschäfte betraut. Diese dauerte wegen der langen Verhandlungen zur Weiterführung der ÖVP-SPÖ-Koalition bis 27. März 1963.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Bundeskanzler: Alfons Gorbach
Vizekanzler: Bruno Pittermann
ÖVP
SPÖ
 
Inneres Josef Afritsch SPÖ Otto Kranzlmayr (ÖVP)
Justiz Christian Broda SPÖ  
Unterricht Heinrich Drimmel ÖVP  
Soziale Verwaltung Anton Proksch SPÖ  
Finanzen Josef Klaus ÖVP  
Land- und Forstwirtschaft Eduard Hartmann ÖVP  
Handel und Wiederaufbau Fritz Bock ÖVP Eduard Weikhart (SPÖ)
Verkehr und Elektrizitätswirtschaft Karl Waldbrunner (bis 14. Dezember 1962)
Vizekanzler Bruno Pittermann (ab 14. Dezember 1962)
SPÖ  
Landesverteidigung Karl Schleinzer ÖVP Otto Rösch (SPÖ)
Auswärtige Angelegenheiten Bruno Kreisky SPÖ Ludwig Steiner (ÖVP)

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Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Alfons Gorbach 1 Dutch National Archives, The Hague, Fotocollectie Algemeen Nederlands Persbureau (ANEFO), 1945-1989 bekijk toegang 2.24.01.04 Bestanddeelnummer 917-6903 Autor/-in unbekannt Unknown author
CC0
Datei:Alfons Gorbach 1965.jpg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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