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vom 28.08.2018, aktuelle Version,

Bundesregierung Raab I

Bundesregierung Raab I
5. Regierung der Zweiten Republik
Bundeskanzler Julius Raab
Wahl Nationalratswahl 1953
Legislaturperiode VII.
Ernannt durch Bundespräsident Theodor Körner
Bildung 2. April 1953
Ende 29. Juni 1956
Dauer 3 Jahre und 88 Tage
Vorgänger Bundesregierung Figl III
Nachfolger Bundesregierung Raab II
Zusammensetzung
Partei(en) ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
147/165

Die österreichische Bundesregierung Raab I wurde nach der Nationalratswahl vom 22. Februar 1953 zusammengestellt. Die ÖVP wurde nun nicht mehr von Leopold Figl, sondern von Julius Raab angeführt, von dem seine Partei eine kantigere Politik erwartete. Bundespräsident Theodor Körner ernannte die erste Regierung Raab, neuerlich eine ÖVP-SPÖ-Koalition, am 2. April 1953.

Figl kehrte noch im gleichen Jahr als Außenminister in die Regierung zurück und unterzeichnete für sie am 15. Mai 1955 den Staatsvertrag, der das Ende des Besatzungsregimes mit 27. Juli 1955 bewirkte. Das Kabinett Raab I legte dem Nationalrat nach dem Abzug aller fremden Truppen den Entwurf für das Neutralitätsgesetz vor, das am 26. Oktober 1955 als Verfassungsgesetz beschlossen wurde.

Die Regierung trat am 14. Mai 1956, einen Tag nach der Nationalratswahl 1956, zurück und wurde vom Bundespräsidenten bis zur Bildung der nächsten Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut, die am 29. Juni 1956 endete.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Julius Raab
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
Karl Gruber (bis 26. November 1953)
Leopold Figl
ÖVP
SPÖ

ÖVP
ÖVP
Bruno Kreisky (SPÖ)
Inneres Oskar Helmer SPÖ Ferdinand Graf (ÖVP)
Justiz Josef Gerö (bis 28. Dezember 1954)
Hans Kapfer (ab 17. Jänner 1955)
SPÖ-nahe  
Unterricht Ernst Kolb (bis 31. Oktober 1954)
Heinrich Drimmel
ÖVP  
Soziale Verwaltung Karl Maisel (bis 23. Jänner 1956)
Anton Proksch
SPÖ  
Finanzen Reinhard Kamitz ÖVP Fritz Bock (ab 7. Juli 1955; ÖVP)
Land- und Forstwirtschaft Franz Thoma ÖVP  
Handel und Wiederaufbau Josef C. Böck-Greissau (bis 21. April 1953)
Udo Illig (ab 28. April 1953)
ÖVP Fritz Bock (bis 7. Juli 1955; ÖVP)
Raimund Gehart (bis 31. Juli 1954; SPÖ)
Rudolf Fischer (ab 2. August 1954; SPÖ)
Verkehr und verstaatlichte Betriebe Karl Waldbrunner SPÖ  

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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