Bundesregierung Seyß-Inquart
Die Bundesregierung Seyß-Inquart (auch Anschlusskabinett) war die letzte Bundesregierung Österreichs vor dem Anschluss an Hitlerdeutschland und bestand nur vom 11. bis zum 13. März 1938.
Zustandekommen
Unter dem Eindruck vermehrter nationalsozialistischer Kundgebungen und Aufmärsche kündigte Kurt Schuschnigg am 9. März 1938 eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs an. Durchführungstermin sollte bereits der Sonntag vier Tage später sein, der 13. März 1938. Schuschnigg glaubte an eine Entscheidung zugunsten eines unabhängigen Österreichs. Das sah auch der deutsche Staatssekretär Wilhelm Keppler so und erstattete am 10. März Hitler Bericht. Dieser ließ noch am Abend desselben Tages das Gruppenkommando 3 der Wehrmacht mobilmachen.
Am 11. März zitierte Hitler den österreichischen Minister Edmund Glaise-Horstenau zu sich, der sich in Deutschland befand. Hitler sah die angekündigte Volksabstimmung als Bruch des Berchtesgadener Abkommens und drohte mit militärischen Sanktionen. Über Odilo Globocnik ließ er ein schriftliches Ultimatum an Schuschnigg nach Wien bringen: Sofortiger Verzicht auf die Abstimmung, andernfalls würde die Wehrmacht mit dem Einmarsch in Österreich beginnen. Hermann Göring bekräftigte diese Forderung und die Drohung auch telefonisch. Schuschnigg entschloss daraufhin, die Volksabstimmung abzusetzen. Innenminister Arthur Seyß-Inquart informierte Göring von diesem Entschluss. Aber dem reichte diese Konzession nun nicht mehr und er forderte den Rücktritt der Regierung Schuschnigg und die Einsetzung eines nationalsozialistischen Kabinetts unter einem Bundeskanzler Seyß-Inquart, das als erste Amtshandlung bei der deutschen Regierung um Entsendung von Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung ansuchen solle.
Daraufhin trat Schuschnigg zurück und gab diesen Beschluss um 19:47 Uhr per Radio bekannt: „Der Herr Bundespräsident beauftragt mich, dem österreichischen Volke mitzuteilen, dass wir der Gewalt weichen.“ Dann teilte er mit, den Truppen des Bundesheeres den Auftrag gegeben zu haben, sich im Falle eines Einmarsches ohne Widerstand zurückzuziehen „weil wir um keinen Preis, auch in dieser ernsten Stunde nicht, deutsches Blut zu vergießen gesonnen sind […] Gott schütze Österreich!“.[1][2] Nach der Rede wurden im ganzen Land nationalsozialistische Aufmärsche durchgeführt, ein Fackelzug zog zum Ballhausplatz, in Landeshauptstädten stürmten Nationalsozialisten die Landesregierungen und erklärten die Landeshauptmänner für abgesetzt.
Bundespräsident Wilhelm Miklas versuchte noch einige Stunden lang erfolglos, andere Politiker zu überzeugen, sich anstelle des von Göring geforderten Seyß-Inquart zum Bundeskanzler ernennen zu lassen. In einem Telefonat gegen 20:00 Uhr wurde Göring vom Rücktritt Schuschniggs informiert. Dieser tobte, warum Seyß-Inquart noch nicht Bundeskanzler sei, und erklärte jetzt den Befehl für den Einmarsch zu erteilen. Als die Falschmeldung eintraf, deutsche Truppen hätten bereits die Grenze überschritten, gab Miklas seinen Widerstand auf. Um 23:14 Uhr verkündete der österreichische Rundfunk die Bestellung Arthur Seyß-Inquarts zum neuen österreichischen Bundeskanzler.
Der deutsche Militärattaché Wolfgang Muff hielt nun einen Einmarsch nicht mehr für notwendig und versuchte Hitler telefonisch zu erreichen. Dieser musste geweckt werden und teilte unwirsch mit, an seinen Befehlen werde nichts mehr geändert, der Einmarsch der Truppen habe am Morgen zu beginnen.[3]
Am 12. März um 1:30 Uhr früh verkündete Staatsrat Hugo Jury vom Balkon des Bundeskanzleramtes die Regierungsliste.[4]
Mitglieder
- Bundeskanzler: Arthur Seyß-Inquart
- Vizekanzler: Edmund Glaise-Horstenau
- Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten: Wilhelm Wolf
- Bundesminister für Justiz: Franz Hueber
- Bundesminister für Unterricht: Oswald Menghin
- Bundesminister für soziale Verwaltung: Hugo Jury
- Bundesminister für Finanzen: Rudolf Neumayer
- Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Anton Reinthaller
- Bundesminister für Handel und Verkehr: Hans Fischböck
- Mit der Leitung des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde Bundeskanzler Seyß-Inquart betraut.
- Staatssekretär für Sicherheitswesen: Polizeipräsident Michael Skubl
- dem Bundeskanzler für Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit beigegeben: Ernst Kaltenbrunner
- dem Bundeskanzler für Angelegenheiten der politischen Willensbildung beigegeben: Hubert Klausner
Am 13. März wurden zusätzlich Friedrich Wimmer und Maximilian de Angelis zu Staatssekretären im Bundeskanzleramt ernannt.[5][6]
Die meisten Mitglieder der Regierung waren bereits im Sinne der illegalen NSDAP (Hitlerbewegung) aktiv, fünf waren Mitglieder des Deutschen Klubs: Seyß-Inquart, Fischböck, Hueber, Jury und Menghin.[7]
Wirken
Die neue Regierung trat am 12. März 1938 zu einem Ministerrat zusammen und beschloss ein Bundesgesetz zur Abänderung und Ergänzung der Devisenordnung.[8][9]
Am 13. März legte Seyß-Inquart dem Ministerrat ein Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich zur Beschlussfassung vor, was dieser genehmigte. Da laut Verfassung ein Gesetz erst Gültigkeit erlangte, wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden war, wurde es auch Miklas vorgelegt. Dieser lehnte jedoch die Unterschrift ab mit der Begründung, seinen Eid dem „Volk für einen unabhängigen Staat Deutschösterreich geleistet“ zu haben. Miklas trat von seinem Amt zurück, wodurch die Funktionen des Bundespräsidenten laut Verfassung an den Bundeskanzler übergingen.
Nun für kurze Zeit Staatsoberhaupt, konnte Seyß-Inquart somit das Gesetz selbst beurkunden, womit Österreich aufhörte ein selbstständiger Staat mit Bundeskanzler oder Bundespräsident zu sein.[10]
Bis auf Michael Skubl – er trat am 13. März von seiner Funktion zurück – wirkte die Regierung nun als Landesregierung des Landes Österreich im Dritten Reich unter der Aufsicht der Berliner Reichsregierung weiter. Geleitet wurde sie von Seyß-Inquart, der am 15. März zum Reichsstatthalter ernannt wurde.[11] Mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 wurde diese Landesregierung aufgelöst.
Einzelnachweise
- ↑ Hugo Portisch: Österreich I: Die unterschätzte Republik. Kremayr & Scheriau, Wien 1989, ISBN 978-3-218-00485-5, S. 534 ff.
- ↑ Letzte Rundfunkansprache als Österreichischer Bundeskanzler von Kurt Schuschnigg am 11. März 1938. Österreichische Mediathek, 2017, abgerufen am 4. Oktober 2017.
- ↑ Hugo Portisch: Österreich I: Die unterschätzte Republik. Kremayr & Scheriau, Wien 1989, ISBN 978-3-218-00485-5, S. 540 ff.
- ↑ Regierung Seys-Inquart gebildet. In: Neue Freie Presse. Wien 12. März 1938, S. 1 (Artikel online auf diepresse.com).
- ↑ Peter Broucek: Minister im Ständestaat und General im OKW. In: Brigitte Mazohl (Hrsg.): Ein General im Zwielicht. Die Erinnerungen Edmund Glaises von Horstenau. Band 2. Böhlau, Wien 1983, ISBN 978-3-205-08743-4, S. 95 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Veränderungen in der Bundesregierung. In: Wiener Zeitung, 14. März 1938, S. 2 (Online bei ANNO) .
- ↑ Linda Erker, Andreas Huber, Klaus Taschwer: Austro-Nazis in der Hofburg. In: Der Standard. 22. Juli 2017, abgerufen am 4. Oktober 2017.
- ↑ Otto Helmut Urban: Kabinett Seyß-Inquart: Die letzte österreichische Bundesregierung der 1. Republik. ORF, abgerufen am 1. Oktober 2017.
- ↑ Bundesgesetz über die Abänderung und Ergänzung der Devisenordnung. In: BGBl. Nr. 72/1938. Wien 13. März 1938 (Online auf ALEX).
- ↑ Hugo Portisch: Österreich I: Die unterschätzte Republik. Kremayr & Scheriau, Wien 1989, ISBN 978-3-218-00485-5, S. 546.
- ↑ Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Österreichische Landesregierung. In: BGBl. 1938 I S. 249. 15. März 1938 (Online auf ALEX).
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Standing from the left: 1 Michael Skubl, 2 Wilhelm Wolff, 3 Rudolf Neumayer, 4 Franz Hueber, 5 Arthur Seyss-Inquart, 6 Oswald Menghin, 7 Anton Reinthaller, 8 Edmund Glaise-Horstenau, 9 Hugo Jury and 10 Hans Fischbock. | Photographs available at www.audiovis.nac.gov.pl are public domain or the owner of the copyrights is the State Treasury of Poland, represented by the National Digital Archive and which grant free of charge licence for free use of the materials on all known exploitation fields. | Autor/-in unbekannt Unknown author | Datei:Government of Seyss-Inquart.jpg |