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vom 23.11.2017, aktuelle Version,

Bundesregierung Figl II

Die österreichische Bundesregierung Figl II, eine ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde nach der Nationalratswahl am 9. Oktober 1949 zusammengestellt und von Bundespräsident Karl Renner am 8. November 1949 ernannt. Sie amtierte bis zum 28. Oktober 1952.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Bundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
ÖVP
SPÖ
ÖVP
 
Inneres Oskar Helmer SPÖ Ferdinand Graf (ÖVP)
Andreas Korp (SPÖ) (ab 23. Jänner 1952)
Justiz Otto Tschadek (bis 16. September 1952)
Josef Gerö (ab 16. September 1952)
SPÖ
parteilos
 
Unterricht Felix Hurdes (bis 23. Jänner 1952)
Ernst Kolb (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP  
Soziale Verwaltung Karl Maisel SPÖ  
Finanzen Eugen Margarétha (bis 23. Jänner 1952)
Reinhard Kamitz (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP  
Land- und Forstwirtschaft Josef Kraus (bis 23. Jänner 1952)
Franz Thoma (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP  
Handel und Wiederaufbau Ernst Kolb (bis 23. Jänner 1952)
Josef C. Böck-Greissau (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP Fritz Bock (ÖVP) (ab 23. Jänner 1952)
Verkehr und verstaatlichte Betriebe Karl Waldbrunner SPÖ Vinzenz Übeleis (SPÖ)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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