Bundesregierung Schuschnigg IV
Die Bundesregierung Schuschnigg IV war vom 16. Februar 1938 bis zum 11. März 1938 im Amt (siehe Ständestaat (Österreich)). Regierungschef war bis zu seinem Rücktritt Kurt Schuschnigg.[1]
Die Bildung dieser Bundesregierung war Resultat des Berchtesgadener Abkommens vom 12. Februar 1938. Darin forderte Hitler ultimativ die Einsetzung der nationalsozialistischen Vertrauensleute Arthur Seyß-Inquart als Innen- und Sicherheitsminister, Edmund Glaise-Horstenau als Heeresminister und Hans Fischböck als Finanzminister. Schuschnigg und Staatssekretär Guido Schmidt erreichten, dass keine nationalsozialistischen Heeres- und Finanzminister eingesetzt werden mussten, dafür würde man den strikt antinationalsozialistischen Generalstabschef Alfred Jansa abberufen. Bundespräsident Wilhelm Miklas, dessen Aufgabe es war, neue Regierungsmitglieder zu ernennen, weigerte sich zuerst, Seyß-Inquart das Ressort der Exekutive zu überlassen. Erst als Schuschnigg seinen Rücktritt in den Raum stellte, willigte Miklas ein.[2]
Vom 11. März 1938 bis zum „Anschluss“ Österreichs zwei Tage später war Arthur Seyß-Inquart Bundeskanzler der Bundesregierung Seyß-Inquart.
Mitglieder
- Bundeskanzler: Kurt Schuschnigg
- Vizekanzler: Ludwig Hülgerth
- Bundesminister (für die Auswärtigen Angelegenheiten): Guido Schmidt
- Bundesminister (mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der inneren Verwaltung und des Sicherheitswesens betraut): Arthur Seyß-Inquart
- Bundesminister ohne Portefeuille (im Bundeskanzleramt): Edmund Glaise-Horstenau
- Bundesminister ohne Portefeuille (im Bundeskanzleramt): Guido Zernatto
- Bundesminister ohne Portefeuille (im Bundeskanzleramt): Hans Rott
- Staatssekretär (für Sicherheitswesen): Michael Skubl
- Bundesminister für Justiz: Ludwig Adamovich
- Bundesminister für Unterricht: Hans Pernter
- Bundesminister für soziale Verwaltung: Josef Resch
- Staatssekretär (für die Angelegenheiten des gesetzlichen Schutzes der Arbeiter und Angestellten): Adolf Watzek
- Bundesminister für Finanzen: Rudolf Neumayer
- Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Peter Mandorfer
- Staatssekretär (für die Angelegenheiten der Forstwirtschaft): Franz Matschnig
- Bundesminister für Handel und Verkehr: Julius Raab
- Staatssekretär (für die Angelegenheiten der Industrie): Ludwig Stepski-Doliwa
- Bundesministerium für Landesverteidigung: mit der Leitung betraut: Kurt Schuschnigg, Bundeskanzler
- Staatssekretär: Wilhelm Zehner
Einzelnachweise
- ↑ Die Regierung auf austria-forum.org
- ↑ Kurt Bauer: Die dunklen Jahre: Politik und Alltag im nationalsozialistischen Österreich 1938 bis 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2017, ISBN 978-3-596-29903-4, S. 24 ff. (Kapitel online als Leseprobe auf der Website des Verlages (PDF; 82,1 kB)).
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |