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vom 10.09.2018, aktuelle Version,

Bundesregierung Schober II

Die Bundesregierung Schober II (27. Jänner–31. Mai 1922) folgte, am 27. Jänner 1922 vom Nationalrat mit 80 von 152 Stimmen gewählt, der Bundesregierung Schober I, einem Beamtenkabinett mit christlichsozialer und großdeutscher Unterstützung, nach[1] und amtierte bis 31. Mai 1922, nach ihrem Rücktritt am 30. Mai von Bundespräsident Michael Hainisch mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt.[2]

Das Kabinett Schober II wurde von den Großdeutschen nicht gewählt, weil Schober, wie Abg. Felix Frank vor der Wahl erklärte, mit der Tschechoslowakei den Vertrag von Lana (gegenseitige Anerkennung der Staatsgrenzen zu Lasten der Sudetendeutschen) abgeschlossen habe, ohne vorher mit seiner Partei auch nur darüber zu reden. Ansonsten wies das Kabinett Schober II wenig Änderungen zum vorigen auf. Die Sozialdemokraten befanden sich in Opposition.

Nachfolgerin dieses Kabinetts war die Bundesregierung Seipel I.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei
Bundeskanzler, mit der Leitung des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht betraut Johann Schober (Polizeipräsident von Wien)
Vizekanzler, im Bundesministerium für Inneres betraut mit Unterricht und Kultus Walter Breisky CSP
Land- und Forstwirtschaft, betraut mit dem Bundesministerium für Äußeres Leopold Hennet
Finanzen Alfred Gürtler
Heereswesen Josef Wächter (Generalmajor)
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, betraut mit dem Bundesministerium für Volksernährung Alfred Grünberger
Justiz Rudolf Paltauf
Verkehrswesen Walter Rodler
soziale Verwaltung Franz Pauer

Quellen

  1. Stenographisches Protokoll. 85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich. Freitag, den 27. Jänner 1922. S. 3021 f.
  2. Stenographische Protokolle. Erste Republik. Session 3 (= I. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats). Mitglieder der Bundesregierungen

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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