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vom 09.02.2020, aktuelle Version,

Bundesregierung Gusenbauer

Bundesregierung Gusenbauer
26. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
Wahl 2006
Legislaturperiode XXIII.
Ernannt durch Bundespräsident Heinz Fischer
Bildung 11. Januar 2007
Ende 2. Dezember 2008
Dauer 1 Jahr und 326 Tage
Vorgänger Bundesregierung Schüssel II
Nachfolger Bundesregierung Faymann I
Zusammensetzung
Partei(en) SPÖ und ÖVP
Repräsentation
Nationalrat
134/183

Die österreichische Bundesregierung Gusenbauer wurde am 11. Jänner 2007 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Sie bildete nach sieben Jahren wieder eine Große Koalition von SPÖ/ÖVP und folgte der Regierung Schüssel II (ÖVP/BZÖ). Sie amtierte bis zum 2. Dezember 2008. Der Angelobung gingen mehrmonatige Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern, den Sozialdemokraten und der konservativen Volkspartei, voraus.

Regierungsbildung

Aus der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 ging die SPÖ als mandatsstärkste Partei hervor (68 Mandate), dicht gefolgt von der Volkspartei (66 Mandate), die also ihre bisherige relative Mehrheit verloren hatte. Neben den Grünen (21 Mandate) und der FPÖ (21 Mandate) zog auch erstmals das BZÖ (7 Mandate) in den Nationalrat ein.

Am 11. Oktober 2006 betraute Bundespräsident Fischer den Spitzenkandidaten der SPÖ, Alfred Gusenbauer, mit der Bildung einer Bundesregierung, die sich auf eine stabile Mehrheit im Parlament stützen sollte.[1] Arithmetisch war diese Mehrheit neben der Großen Koalition auch durch eine Dreierkoalition aus einer großen Partei und zwei kleineren Parteien möglich. Realpolitisch wurde diese Möglichkeit aufgrund unüberwindbarer politischer Differenzen zwischen den drei kleineren Parteien von Anfang an ausgeschlossen. Die begonnenen Koalitionsverhandlungen wurden Anfang November aber von Seiten der ÖVP unterbrochen, nachdem der neue Nationalrat am 30. Oktober gegen den Willen der ÖVP Untersuchungsausschüsse zu den Themen Beschaffung der Eurofighter und Bankenaufsicht einsetzte. Am 16. November wurden die Verhandlungen wieder fortgesetzt und nach monatelangen Verhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP am 8. Jänner 2007 auf die Bildung einer großen Koalition, nachdem Bundespräsident Fischer im Dezember noch vor einem absehbaren Verhandlungsende den 11. Jänner als Tag der Angelobung einer neuen Regierung festsetzte.

Das Verhandlungsergebnis wurde von Teilen der SPÖ vor allem aufgrund der als ungünstig empfundenen Ressortverteilung und der Beibehaltung der Studiengebühren stark kritisiert. Mediales Aufsehen erregte im Zusammenhang der Regierungsbildung auch die Pressekonferenz des steirischen Landeshauptmann Franz Voves vom 10. Jänner, bei der er Parteiobmann Gusenbauer stark kritisierte und vor laufender Kamera über den Einsatz von Heidrun Silhavy als Staatssekretärin entschied.

Die Regierung Gusenbauer konnte sich permanent auf mehr als zwei Drittel der Nationalratsmandate stützen und war somit auch bei der Verabschiedung von Gesetzesvorlagen im Verfassungsrang nicht auf die parlamentarische Opposition angewiesen.

Zusammensetzung

Die Bundesregierung unter Alfred Gusenbauer wurde in folgender Zusammensetzung am 11. Jänner 2007 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Das Bundesgesetz, das die Ressortaufteilung regelt, wurde am 30. Jänner 2007 vom Nationalrat beschlossen.

Bundesregierung Gusenbauer – 11. Jänner 2007 bis 2. Dezember 2008
Amt Foto Name Partei Staatssekretär Partei
Bundeskanzler
Alfred Gusenbauer SPÖ Reinhold Lopatka
Andreas Schieder
Heidrun Silhavy bis 1. Juli 2008
ÖVP
SPÖ
SPÖ
Vizekanzler und Finanzen
Wilhelm Molterer ÖVP Christoph Matznetter SPÖ
Europäische und Internationale Angelegenheiten
Ursula Plassnik ÖVP Hans Winkler Parteilos (von der ÖVP nominiert)
Inneres
Günther Platter
bis 30. Juni 2008
ÖVP
Wilhelm Molterer
bis 1. Juli 2008 (provisorisch)
ÖVP
Maria Fekter
ab 1. Juli 2008
ÖVP
Justiz
Maria Berger SPÖ
Wirtschaft und Arbeit
Martin Bartenstein ÖVP Christine Marek ÖVP
Soziales und Konsumentenschutz
Erwin Buchinger SPÖ
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Josef Pröll ÖVP
Landesverteidigung
Norbert Darabos SPÖ
Verkehr, Innovation und Technologie
Werner Faymann SPÖ Christa Kranzl SPÖ
Unterricht, Kunst und Kultur
Claudia Schmied SPÖ
Wissenschaft und Forschung
Johannes Hahn
ohne Portefeuille bis 1. März 2007
ÖVP
Gesundheit, Familie und Jugend
Andrea Kdolsky ÖVP
Kanzleramtsminister für Frauen, Medien und Regionalpolitik
Doris Bures
bis 1. Juli 2008
SPÖ
Heidrun Silhavy
ab 1. Juli 2008
SPÖ

Auflösung

Am 7. Juli 2008 gab ÖVP-Chef und Vizekanzler Wilhelm Molterer mit der Aussage „Es reicht“ den Beschluss bekannt, die Zusammenarbeit mit der SPÖ zu beenden, weil sie „orientierungs- und führungslos“ sei.[2] Vorausgegangen war ihr Schwenk in der EU-Politik und das Scheitern der Verhandlungen zur Gesundheitsreform. Es kam zur vorgezogenen Nationalratswahl vom 28. September 2008.

Die nachfolgende Bundesregierung Faymann I, die am 23. November 2008 angekündigt und am 2. Dezember 2008 angelobt wurde, ist wieder eine große Koalition. Sie kam hauptsächlich durch die Verhandlungen der schon in der Regierung Gusenbauer für Koalitionsfragen zuständigen Minister Werner Faymann und Josef Pröll zustande.

Einzelnachweise

  1. Regierungsbildungsauftrag des Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2006 (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hofburg.at
  2. Kurier: ÖVP beendet Koalition (Memento vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)

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Friendly match – Austria (red shirts) vs. Turkey (blue shirts) 1–2 (1–1) on 2016-03-29 in Ernst-Happel-Stadion , Vienna – The photo showsthe guest of honor Werner Faymann , Chancellor of Austria. Eigenes Werk Steindy ( Diskussion ) 11:27, 11 April 2016 (UTC)
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Der österreichische Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in seinem Büro im Bundeskanzleramt . Eigenes Werk Manfred Werner - Tsui
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Österreichischer Bundeskanzler Alfred Gusenbauer bei der Eröffnungsrede am Crossing Europe Filmfestival 2008 in Linz, Oberösterreich Eigenes Werk Otto Normalverbraucher
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Andrea Kdolsky als Prominente für "Impfen für Afrika" Popmuseum Popmuseum
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Austrian Federal Minister for Education, the Arts and Culture Claudia Schmied at her office in Vienna , 2007. Eigenes Werk Gryffindor
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Der österreichisch Politiker Erwin Buchinger bei der Auftaktveranstaltung der Sozialdemokratischen Partei Österreichs zur Nationalratswahl 2008 in der Wiener Stadthalle . Eigenes Werk Manfred Werner - Tsui
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Doris Bures, fotografiet anlässlich einer Veranstaltung zum Danube Day 2012 bei der Strandbar Hermann am Donaukanal in Wien-Landstraße Eigenes Werk GuentherZ
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