Bundesregierung Gusenbauer
Bundesregierung Gusenbauer | |
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26. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich | |
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Bundeskanzler | Alfred Gusenbauer |
Wahl | 2006 |
Legislaturperiode | XXIII. |
Ernannt durch | Bundespräsident Heinz Fischer |
Bildung | 11. Januar 2007 |
Ende | 2. Dezember 2008 |
Dauer | 1 Jahr und 326 Tage |
Vorgänger | Bundesregierung Schüssel II |
Nachfolger | Bundesregierung Faymann I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | SPÖ und ÖVP |
Repräsentation | |
Nationalrat |
134/183
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Die österreichische Bundesregierung Gusenbauer wurde am 11. Jänner 2007 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Sie bildete nach sieben Jahren wieder eine Große Koalition von SPÖ/ÖVP und folgte der Regierung Schüssel II (ÖVP/BZÖ). Sie amtierte bis zum 2. Dezember 2008. Der Angelobung gingen mehrmonatige Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern, den Sozialdemokraten und der konservativen Volkspartei, voraus.
Regierungsbildung
Aus der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 ging die SPÖ als mandatsstärkste Partei hervor (68 Mandate), dicht gefolgt von der Volkspartei (66 Mandate), die also ihre bisherige relative Mehrheit verloren hatte. Neben den Grünen (21 Mandate) und der FPÖ (21 Mandate) zog auch erstmals das BZÖ (7 Mandate) in den Nationalrat ein.
Am 11. Oktober 2006 betraute Bundespräsident Fischer den Spitzenkandidaten der SPÖ, Alfred Gusenbauer, mit der Bildung einer Bundesregierung, die sich auf eine stabile Mehrheit im Parlament stützen sollte.[1] Arithmetisch war diese Mehrheit neben der Großen Koalition auch durch eine Dreierkoalition aus einer großen Partei und zwei kleineren Parteien möglich. Realpolitisch wurde diese Möglichkeit aufgrund unüberwindbarer politischer Differenzen zwischen den drei kleineren Parteien von Anfang an ausgeschlossen. Die begonnenen Koalitionsverhandlungen wurden Anfang November aber von Seiten der ÖVP unterbrochen, nachdem der neue Nationalrat am 30. Oktober gegen den Willen der ÖVP Untersuchungsausschüsse zu den Themen Beschaffung der Eurofighter und Bankenaufsicht einsetzte. Am 16. November wurden die Verhandlungen wieder fortgesetzt und nach monatelangen Verhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP am 8. Jänner 2007 auf die Bildung einer großen Koalition, nachdem Bundespräsident Fischer im Dezember noch vor einem absehbaren Verhandlungsende den 11. Jänner als Tag der Angelobung einer neuen Regierung festsetzte.
Das Verhandlungsergebnis wurde von Teilen der SPÖ vor allem aufgrund der als ungünstig empfundenen Ressortverteilung und der Beibehaltung der Studiengebühren stark kritisiert. Mediales Aufsehen erregte im Zusammenhang der Regierungsbildung auch die Pressekonferenz des steirischen Landeshauptmann Franz Voves vom 10. Jänner, bei der er Parteiobmann Gusenbauer stark kritisierte und vor laufender Kamera über den Einsatz von Heidrun Silhavy als Staatssekretärin entschied.
Die Regierung Gusenbauer konnte sich permanent auf mehr als zwei Drittel der Nationalratsmandate stützen und war somit auch bei der Verabschiedung von Gesetzesvorlagen im Verfassungsrang nicht auf die parlamentarische Opposition angewiesen.
Zusammensetzung
Die Bundesregierung unter Alfred Gusenbauer wurde in folgender Zusammensetzung am 11. Jänner 2007 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Das Bundesgesetz, das die Ressortaufteilung regelt, wurde am 30. Jänner 2007 vom Nationalrat beschlossen.
Auflösung
Am 7. Juli 2008 gab ÖVP-Chef und Vizekanzler Wilhelm Molterer mit der Aussage „Es reicht“ den Beschluss bekannt, die Zusammenarbeit mit der SPÖ zu beenden, weil sie „orientierungs- und führungslos“ sei.[2] Vorausgegangen war ihr Schwenk in der EU-Politik und das Scheitern der Verhandlungen zur Gesundheitsreform. Es kam zur vorgezogenen Nationalratswahl vom 28. September 2008.
Die nachfolgende Bundesregierung Faymann I, die am 23. November 2008 angekündigt und am 2. Dezember 2008 angelobt wurde, ist wieder eine große Koalition. Sie kam hauptsächlich durch die Verhandlungen der schon in der Regierung Gusenbauer für Koalitionsfragen zuständigen Minister Werner Faymann und Josef Pröll zustande.
Einzelnachweise
- ↑ Regierungsbildungsauftrag des Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2006 (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Kurier: ÖVP beendet Koalition (Memento vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
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