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vom 17.10.2019, aktuelle Version,

Bundeswettbewerbsbehörde

Osterreich   Bundeswettbewerbsbehörde
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bundesebene
Stellung der Behörde weisungsfreie nachgeordnete Dienststelle
Aufsicht Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Gründung 2002
Hauptsitz Wien 3, Radetzkystraße 2
Behörden­leitung Theodor Thanner
Website www.bwb.gv.at

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die in Österreich seit 1. Juli 2002 für die Sicherstellung des Wettbewerbs zuständige Wettbewerbsbehörde. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist organisatorisch beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angesiedelt, jedoch nicht weisungsgebunden. Den Posten eines „Generaldirektors für Wettbewerb“ hält Theodor Thanner.

Die Bundeswettbewerbsbehörde führt Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Kartellverstöße und stellt Geldbußenanträge an das Kartellgericht.[1]

Parallel zur Bundeswettbewerbsbehörde existiert in Österreich der (weisungsgebundene) Bundeskartellanwalt, der dem Justizministerium unterstellt ist. Diese Zweigleisigkeit wurde 2002 geschaffen und wird insofern kritisiert, als eine einzige, effiziente Wettbewerbs- oder Kartellbehörde sinnvoller als zwei mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattete Behörden wäre.

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist Mitglied des Marchfeld Competition Forums. Im Jahr 2010 wurden rund 700 nationale und europäische Wettbewerbsfälle bearbeitet.[2]

Organisation

Die Bundeswettbewerbsbehörde wird von dem Generaldirektor für Wettbewerb (Theodor Thanner) geleitet. Diesem untersteht in der Behördenleitung die Geschäftsstelle. Der Geschäftsstellenleiter ist gleichzeitig der Stellvertreter des Generaldirektors.

Der Leitung steht weiter die Verwaltungseinheit namens Administration für verwaltungsbezogene Aufgaben zur Verfügung. Im operativen Geschäfts unterteilt sich die Bundeswettbewerbsbehörde in neun sogenannte Einheiten. Für die sektorelle Bearbeitung auflaufender Fälle wurden zudem fünf so genannte Operative Einheiten eingerichtet.[3]

Die Bundeswettbewerbsbehörde verfügte 2010 über ein Budget von rund 2,5 Mio. € sowie 33 eingerichtete Planstellen.[4]

Aufgaben und Befugnisse

Der Bundeswettbewerbsbehörde obliegt nach §§ 1 bis 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) insbesondere die Kontrolle der österreichischen wie auch europäischen Wettbewerbsregeln, d. h. des österreichischen Kartellgesetzes, der Art. 101 bis 106 AEUV und der Fusionskontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 139/2004).

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Bundeswettbewerbsbehörde dabei insbesondere befugt:

  • mit anderen Behörden, u. a. auch der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten (§ 10 WettbG)
  • Ermittlungen zu führen und dabei Sachverständige, Zeugen und Beteiligte heranzuziehen (§§ 11, 11a WettbG)
  • Hausdurchsuchungen (nach stattgegebenem Antrag durch das Kartellgericht) durchführen (§ 12 WettbG) und
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung der Befugnisse einzusetzen (§ 14 WettbG)

Bekannte Entscheidungen und Fälle

Einzelnachweise

  1. Walter Brugger: Kein rechtliches Gehör vor einem Geldbußenantrag der BWB (PDF; 188 kB)
  2. Bundeswettbewerbsbehörde: Tätigkeitsbericht 2010, S. 47.
  3. vgl. Geschäftseinteilung der BWB in: Bundeswettbewerbsbehörde: Tätigkeitsbericht 2010, S. 53–54.
  4. Bundeswettbewerbsbehörde: Tätigkeitsbericht 2010, S. 46.

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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