Bundeskanzleramt (Österreich)
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Bundesministerium | ||
Gründung | 1742/1920 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Ballhausplatz 2 | ||
Behördenleitung | Karl Nehammer, Bundeskanzler der Republik Österreich | ||
Haushaltsvolumen | 8,17 Mrd. EUR (2022)[1] | ||
Website | www.bundeskanzleramt.gv.at |
Das Bundeskanzleramt (BKA), in der politischen Publizistik gelegentlich nur der Ballhausplatz genannt, ist das vom Bundeskanzler der Republik Österreich geleitete Bundesministerium. Der Amtssitz des Regierungschefs befindet sich im 1. Wiener Gemeindebezirk, Innere Stadt, am Ballhausplatz 2.
Geschichte
Das Bundeskanzleramt befindet sich in direkter Nachbarschaft neben der Wiener Hofburg, der ehemaligen Winterresidenz der Kaiser von Österreich und ihrer Vorgänger. Es liegt am Ballhausplatz zwei Bauteilen der Hofburg gegenüber: der Schmalseite des Leopoldinischen Trakts, wo sich seit 1946 der Eingang zur Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten befindet, und der Amalienburg, in der der letzte Kaiser, Karl I., abwechselnd mit anderen Residenzen wohnte.
Das Gebäude wurde von 1717 bis 1719 von Johann Lukas von Hildebrandt als Geheime Hofkanzlei unter Reichsvizekanzler Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim erbaut. Hier amtierte Fürst Wenzel Anton Kaunitz von 1753 bis 1792 als Haus-, Hof- und Staatskanzler für Maria Theresia, Joseph II. und Leopold II. (Mit Haus war das Haus Habsburg-Lothringen, die regierende Dynastie, gemeint, Hof bezog sich auf den Kaiserhof, den Haushalt der engeren Monarchenfamilie.) 1809–1848 führte hier Fürst Metternich, seit 1821 als Haus-, Hof- und Staatskanzler, die Außenpolitik des Kaisertums Österreich. Der „Ballhausplatz“ war daher Tagungsort des Wiener Kongresses 1814/15.
Bis zum 11. November 1918, als Karl I. auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, amtierten hier die Außenminister Österreichs bzw. Österreich-Ungarns; es handelte sich ausnahmslos um Aristokraten. Nach 1867 wurde das Ressort als k.u.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern bezeichnet. Da die Doppelmonarchie keinen eigentlichen Regierungschef besaß, fungierte der Außenminister auch als Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats, in dem die drei für die Gesamtmonarchie zuständigen k.u.k. Minister mit den Ministerpräsidenten Cisleithaniens und Transleithaniens im Wesentlichen Außenpolitik und gemeinsame Militärangelegenheiten sowie beider Finanzierung zu klären hatten. Folgenschwerster Beschluss war, dem Kaiser und König 1914 die Kriegserklärung an Serbien vorzuschlagen, wodurch in wenigen Tagen der Erste Weltkrieg entstand.
Am 30. Oktober 1918 wählte das seit 12. November 1918 als Republik definierte Deutschösterreich seine erste Staatsregierung. Sie übernahm in den folgenden Tagen die deutschösterreichischen Agenden aller k.u.k. und k.k. Ministerien. Die österreichischen Regierungschefs amtierten vom 12. November 1918 an bis 1923 im ehemaligen k.k. Ministerratspräsidium in der Herrengasse 7; am Ballhausplatz befand sich das republikanische Außenamt.
Mit der Bundesverfassung wurden im Herbst 1920 die bis heute geltenden Funktionsbezeichnungen (z. B. Bundeskanzler und Bundesminister) festgelegt. Von 1920 bis 1938 und 1945/46 beherbergte das heutige Bundeskanzleramt den Bundespräsidenten und weiterhin das Außenministerium, seit 1923 auch den Bundeskanzler, der oft gleichzeitig Außenminister war. Am 25. Juli 1934 wurde der seit 1933 diktatorisch regierende Bundeskanzler Engelbert Dollfuß bei einem nationalsozialistischen Putschversuch im Bundeskanzleramt ermordet.
Am 13. März 1938 wurde Österreich ohne Volks- oder Parlamentsentscheid an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Bundespräsident Wilhelm Miklas trat zuvor zurück. Der von ihm zum Bundeskanzler ernannte Nationalsozialist Seyß-Inquart amtierte hier von 15. März 1938 bis 30. April 1939 als Reichsstatthalter und Leiter der österreichischen Landesregierung; dann wurde dieses Gremium von Hitler aufgelöst. Bis 1945 amtierte hier weiterhin der für den Reichsgau Wien zuständige Reichsstatthalter, nach seiner Parteifunktion zumeist als Gauleiter bezeichnet. Mitte April 1945 war Wien von der Roten Armee erobert, das NS-Regime hier zu Ende.
Am 27. April 1945 wurde die Staatsregierung Renner gebildet, die das (durch Bomben stark beschädigte) Gebäude des Bundeskanzleramtes mit Wissen der sowjetischen Besatzungsmacht für die Republik in Besitz nahm. Von September 1945 bis Juli 1955 wurde das Stadtzentrum jeden Monat von einer anderen der vier Besatzungsmächte kontrolliert. Der Bundespräsident amtiert seit 1946 im gegenüberliegenden Trakt der Hofburg.
Am 20. Dezember 1945 wurde Leopold Figl von Bundespräsident Karl Renner zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik ernannt. In Erinnerung daran wurde 75 Jahre später der bisher Steinsaal genannte Raum des Bundeskanzleramtes am 19. Dezember 2020 in Leopold-Figl-Saal umbenannt.
Am Mittwoch, 6. Oktober 2021, kam es im ÖVP-geführten Bundeskanzleramt und in der ÖVP-Parteizentrale in der Lichtenfelsgasse in Wien zu Hausdurchsuchungen. Über solche möglichen Hausdurchsuchung war bereits in den vergangenen Tagen zuvor öffentlich spekuliert worden und es gab dazu zwei ÖVP-Pressekonferenzen. Bei den Hausdurchsuchungen gehe es lt. Presse und Kurier um den „Verdacht von Geldflüssen gegen geschönte Umfragen“, die in der Zeitung Österreich veröffentlicht worden seien. Die stellvertretende ÖVP-Generalsekretärin Gabriela Schwarz hatte hierzu zuvor schon festgehalten, dass man nichts finden werde, sollte es zur Hausdurchsuchung kommen, denn bei der ÖVP sei man schon länger dazu übergegangen, all jene Daten regelmäßig zu löschen, zu deren Aufbewahrung man nicht gesetzlich verpflichtet sei. Der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im abgeschlossenen „Ibiza“-Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger, vermutete am Dienstag, 5. Oktober 2021, bei einer Pressekonferenz „linke Zellen“ bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und warf dieser vor, „politisch motiviert“ zu handeln.[2]
Aufgaben
Das Bundeskanzleramt ist der Büroapparat des Bundeskanzlers, es betreut dessen verfassungsmäßige Funktionen. In diesem Sinn nehmen seine Mitarbeiter unter der Leitung des Bundeskanzlers die Koordination der allgemeinen Regierungspolitik und die Informationstätigkeit der Bundesregierung wahr.
Das Bundeskanzleramt ist zuständig für:[3]
- Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik.
- Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen.
- Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.
- Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union; Angelegenheiten des Europäischen Rates einschließlich der Koordination der diesbezüglichen Vorbereitungsmaßnahmen, Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in Angelegenheiten des Europäischen Rates. Erteilung von Weisungen an die Ausschüsse der Ständigen Vertreter (I, II) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
- Rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration, insbesondere Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union.
- Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels.
- Koordination von Grundsatzfragen des europäischen Haushalts inklusive des mehrjährigen Finanzrahmens, Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Strukturpolitik.
- Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung.
- Koordination des Nationalen Sicherheitsrates.
- Auskunftsrecht für den Bundeskanzler und den Vizekanzler beim Heeresnachrichtenamt, beim Abwehramt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
- Anlassbezogene Koordination innerstaatlicher Maßnahmen zur Bewältigung überregionaler oder internationaler Krisen oder Katastrophen.
- Koordination in Angelegenheiten der Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien.
- Angelegenheiten der strategischen Netz- und Informationssicherheit.
- Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes
- Informationstätigkeit der Bundesregierung.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.
- Angelegenheiten des Sprechers der Bundesregierung mit der Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien über die Arbeit der Bundesregierung durch Darlegung und Erläuterung ihrer Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Dazu gehören insbesondere auch die Durchführung von Pressekonferenzen, Interviews und Hintergrundgespräche zu politischen Themen, die Herausgabe von gemeinsamen Pressemitteilungen, die Erteilung von Auskünften auf Medienanfragen und Koordination der Pressesprecher der Bundesministerien sowie die Steuerung und Koordination der Aufgabenstellungen des Bundespressedienstes.
- Pressedienst mit Ausnahme der Angelegenheiten der Presseattachés; Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung.
- Angelegenheiten der Wiener Zeitung GmbH; Organisations- und Personalangelegenheiten des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei.
- Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
- Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.
- Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der organisatorischen Angelegenheiten und der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
- Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte.
- Angelegenheiten der Volksgruppen.
- Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.
- Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
- Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung.
- Angelegenheiten der Landesverfassungen.
- Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.
- Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
- Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
- Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.
- Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen.
- Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.
- Kundmachungswesen des Bundes.
- Angelegenheiten der Einrichtung und Organisation der Bundesministerien
- allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision;
- Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliotheken und der Statistik.
- Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren
- Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
- Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
- Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (offenbar Fehler bei der Novellierung, die technischen Angelegenheiten gehören nunmehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts, Koordinierung der Informationsgesellschaft.
- Angelegenheiten des Parteienrechts; Parteien- und Parteienakademieförderungen.
- Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung.
- Angelegenheiten der Archive.
- Dazu gehört insbesondere auch die Führung des Österreichischen Staatsarchivs.
- Angelegenheiten des Kultus.
- Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
- Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
- Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
- Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
- Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
- Angelegenheiten der Integration.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
- Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.
- Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.
- Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
Organisation
Das Bundeskanzleramt gliedert sich wie folgt.[4]
- Bundeskanzler
- Kabinett des Bundeskanzlers
- Stabstelle Ukraine-Flüchtlingskoordination
- Geschäftsstelle für die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination
- Bundesministerin für EU und Verfassung
- Kabinett der Bundesministerin
- Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
- Kabinett der Bundesministerin
- Staatssekretärin im Bundeskanzleramt
- Büro der Staatssekretärin
- Generalsekretär im Bundeskanzleramt
- Büro des Generalsekretärs
- Interne Revision
- Sektion I: Präsidium
- Gruppe I/A: Protokoll, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
- Abteilung I/1: Protokoll und Veranstaltungsmanagement
- Servicekräfte
- Referat I/1/a: Auszeichnungen
- Referat I/1/b: Veranstaltungsservice
- Referat I/1/c: Besuchermanagement
- Referat I/1/d: Offizielle Besuche und Reiseorganisation
- Abteilung I/11: Medienbetreuung und internationale Medienbeziehungen
- Referat I/11/a: Medienorganisation
- Referat I/11/b: Internationale Medienbeziehungen
- Abteilung I/12: Digitale Kommunikation
- Referat I/12/a: Social Media
- Referat I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes
- Referat I/12/c: Grafik und Corporate Design
- Referat I/12/d: Foto- und Videoservice
- Abteilung I/13: Informationsdienst
- Referat I/13/a: Traditionelle Medien
- Referat I/13/b: Neue Medien
- Referat I/13/c: Redaktion
- Abteilung I/14: Bürgerservice
- Referat I/14/a: Schriftliche Bürgeranfragen
- Referat I/14/b: Servicetelefon
- Abteilung I/1: Protokoll und Veranstaltungsmanagement
- Gruppe I/B: Management und Service
- Teamassistenz der Kabinette, des Generalsekretariats und der Sektion I
- Abteilung I/2: Personal- und Organisationsmanagement
- Referat I/2/a: Personalmanagement
- Referat I/2/b: Organisationsmanagement
- Portiere
- Poststelle
- Referat I/2/c: Personalentwicklung
- Abteilung I/3: Finanzangelegenheiten
- Abteilung I/4: Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget
- Abteilung I/5: Beschaffung, Infrastruktur, Projekte
- Referat I/5/a: Beschaffung und Beschaffungscontrolling
- Materialverwaltung
- Fahrerpool
- Referat I/5/b: Gebäudemanagement und Infrastruktur
- Werkstätten
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement
- Reinigungskräfte
- Referat I/5/c: Projektmanagement
- Referat I/5/a: Beschaffung und Beschaffungscontrolling
- Abteilung I/6: Rechts- und Vergabeangelegenheiten
- Gruppe I/C: IT-Personalmanagement; IKT-Sicherheit; IKT-Infrastruktur
- Abteilung I/7: IT-Personalmanagement
- Applikation Besoldung
- Applikation Personaladministration
- Applikation Personalentwicklung
- Applikation Personal-Management und -Informationssysteme
- Applikation Smart Data & Softwareservices
- Abteilung I/8: Cyber Sicherheit, GOVCERT, NIS Büro und ZAS
- Büro für strategische Netz- und Informationssystemsicherheit
- Zentrales Ausweichsystem
- Abteilung I/9: IKT Infrastruktur
- Technische Infrastruktur Wien
- Netzwerk und Telekommunikation
- Abteilung I/10: Büro der Informationssicherheitskommission
- Abteilung I/7: IT-Personalmanagement
- Gruppe I/D: Zentrale Dienste
- Abteilung I/15: Innovationsmanagement
- Abteilung I/16: Ministerratsdienst
- Compliance-Management
- Abteilung I/17: Förderungskontrolle
- Referat Förderungskontrolle UG 10
- Datenschutzbeauftragte
- Sektion II: Integration, Kultusamt und Volksgruppen
- Abteilung II/1: Grundsatzangelegenheiten Integration
- Abteilung II/2: Integrationskoordination
- Referat II/2/a: Wissensmanagement und Integrationsmonitoring
- Referat II/2/b: Rechtsangelegenheiten der Integration
- Referat II/2/c: Strategische Koordination der Integration von Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen
- Abteilung II/3: Förderungen Integration
- Referat II/3/a: Europäische Integrationsförderung
- Referat II/3/b: Sprachförderung Controlling, Monitoring, Evaluierung und Entwicklung
- Abteilung II/4: Kultusamt
- Referat II/4/a: Angelegenheiten des Religionsrechts
- Referat II/4/b: Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften
- Referat II/4/c: Angelegenheiten der Evangelischen Kirche
- Referat II/4/d: Budget, Wissensmanagement und internationale Kultusangelegenheiten
- Abteilung II/5: Volksgruppenangelegenheiten
- Sektion III: Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
- Abteilung III/1: Gleichstellungspolitische Angelegenheiten
- Abteilung III/2: Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
- Abteilung III/3: Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst
- Abteilung III/4: Gewaltprävention und Gewaltschutz
- Abteilung III/5: Frauenservice, Budget- und Parlamentskoordination
- Abteilung III/6: Sozio-ökonomische Gleichstellung, internationale und EU-Angelegenheiten
- Abteilung III/7: Strategie, Planung und Wissensmanagement
- Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
- Teamassistenz der Sektion IV
- Stabstelle Österreichisch-jüdisches Kulturerbe
- Task Force Koordination und Monitoring
- Gruppe IV/A: EU und Internationales
- Abteilung IV/1: Institutionelle Angelegenheiten der Europäischen Union
- Referat IV/1/a: Institutionelle Angelegenheiten der EU
- Referat IV/1/b: EU Grundsatzfragen
- Abteilung IV/2: EU Koordination (Rat Allgemeine Angelegenheiten, AStV II, EU-Außenbeziehungen, EU-Erweiterung)
- Referat IV/2/a: Rat Allgemeine Angelegenheiten (RAA), Drittstaatstreffen
- Referat IV/2/b: Koordination betreffend den Ausschuss der Ständigen Vertreter II (AStV II)
- Referat IV/2/c: Externe Aspekte der Unionspolitiken, EU-Erweiterung, Westbalkan, Nachbarschaftspolitik
- Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
- Referat IV/3/a: Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Angelegenheiten des Euro-Gipfels; EU-Haushaltsfragen, Finanz- und Währungsfragen
- Referat IV/3/b: Agrarpolitik, Agrarreform und Budgetverwaltung
- Referat IV/3/c: Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Regional- und Strukturpolitik
- Abteilung IV/4: Umwelt, Klima, Verkehr, AStV I, Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
- Referat IV/4/a: Umweltfragen und Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
- Referat IV/4/b: Koordination betreffend den Ausschuss der Ständigen Vertreter I (AStV I)
- Abteilung IV/10: Europakommunikation, internationale Agenden und Strategie
- Referat IV/10/a: Europakommunikation, EU-Gemeinderäte
- Referat IV/10/b: Außenbeziehungen
- Abteilung IV/1: Institutionelle Angelegenheiten der Europäischen Union
- Gruppe IV/B: Grundsatzfragen
- Abteilung IV/5: Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energie
- Referat IV/5/a: Budgetangelegenheiten
- Referat IV/5/b: Energie- und Nuklearfragen
- Referat IV/5/c: Export, Standort und Unternehmen
- Abteilung IV/6: Sicherheitspolitik
- Referat IV/6/a: Außenpolitische Aspekte der Sicherheitspolitik
- Abteilung IV/7: Familie und Jugend, Bildung und Soziales, Sport und Kunst
- Geschäftsstelle der Bioethikkommission
- Abteilung IV/8: Fachinformation und Dokumentation
- Kanzleistelle der Abteilung IV/8
- Abteilung IV/9: Krisenkoordination, Wissenschaft und Forschung, Digitalisierung, Technologie und Gesundheit
- Abteilung IV/5: Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energie
- Sektion V: Verfassungsdienst
- Teamassistenz der Sektion V
- Abteilung V/1: Verfassungslegislative und Verwaltungsverfahren
- Abteilung V/2: Allgemeine Legistik, Rechtsinformation, Länderangelegenheiten, Verwaltungsorganisationsrecht
- Referat V/2/a: Kundmachungen und Rechtsinformation (RIS)
- Referat V/2/b: Länderangelegenheiten
- Abteilung V/3: Medien, Informationsgesellschaft; Parteienrecht, Parteien- und Parteienakademieförderungen
- Referat V/3/a: Geschäftsstelle des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
- Referat V/3/b: Informationsgesellschaft
- Abteilung V/4: Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten
- Abteilung V/5: Soziales, Justiz und Inneres sowie andere Verwaltungsangelegenheiten
- Referat V/5/a: Inneres, Justiz
- Referat V/5/b: Soziales
- Abteilung V/6: EU-Verfahren
- Referat V/6/a: Vertragsverletzungsverfahren und Richtlinienumsetzung
- Abteilung V/7: Europäisches und internationales Recht, Menschenrechtsschutz
- Referat V/7/a: Internationaler Menschenrechtsschutz, EMRK-Beschwerden und sonstige Angelegenheiten
- Sektion VI: Familie und Jugend
- Abteilung VI/1: Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag
- Abteilung VI/2: Kinder- und Jugendhilfe
- Abteilung VI/3: Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Arbeits- und Sozialrecht
- Abteilung VI/4: Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich)
- Referat VI/4/a: Familienberatung und Familienförderung
- Referat VI/4/b: Familienservice
- Abteilung VI/5: Jugendpolitik
- Referat VI/5/a: Kompetenzzentrum Jugend
- Abteilung VI/6: Familienrechtspolitik und Kinderrechte
- Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes
- Abteilung VI/7: Europäische und internationale Familien- und Jugendpolitik
- Abteilung VI/8: Fahrtenbeihilfen, Freifahrten, Schulbuchaktion und Familienbesteuerung
- Abteilung VI/9: Familienpolitische Grundsatzabteilung
- Abteilung VI/10: Budgetangelegenheiten, Koordinierung, Supportcenter
- Supportcenter
- Gruppe I/A: Protokoll, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Geschäftsbereiche
Das Bundeskanzleramt hat die folgenden nachgeordneten Dienststellen.[5]
- Österreichisches Staatsarchiv
- Anwaltschaft für Gleichbehandlung
- Kommunikationsbehörde Austria (weisungsfrei)
Bedienstete des Bundeskanzleramtes sind zudem tätig an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel.
Folgende ausgegliederte Einrichtungen sind dem Ressortbereich zuzuordnen:
Bundeskanzler
Siehe auch
Literatur
- Andrea Brait: Das Bundeskanzleramt in Wien. Ein österreichischer Gedächtnisort. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-4855-8.
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz des österreichischen Bundeskanzleramtes
- Burghauptmannschaft Österreich – Bundeskanzleramt
- Bundespressedienst des BKA – Ein Haus und seine Geschichte (PDF)
- Bundeskanzleramt (Österreich). In: burgen-austria.com. Private Webseite von Martin Hammerl
Einzelnachweise
- ↑ Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium für Finanzen (BMF), S. 15–16, abgerufen am 5. März 2022.
- ↑ ÖVP-Zentrale und Kanzleramt durchsucht, Webseite: orf.at vom 6. Oktober 2021.
- ↑ Anlage zu § 2 BMG 1986, Teil 2, A. Bundeskanzleramt, in der Fassung vom 29. Jänner 2020; geändert mit Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020.
- ↑ Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts vom 1. Februar 2021. Abgerufen am 23. März 2022.
- ↑ Organisation des Bundeskanzleramtes. Abgerufen am 29. Januar 2020.
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Bundeskanzleramt AT Logo | Bundeskanzleramt Österreich - extracted from PDF | Bundeskanzleramt Österreich | Datei:Bundeskanzleramt AT Logo.svg | |
Das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien . | Eigenes Werk | Manfred Werner - Tsui | Datei:Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien 2007.jpg | |
The Wikimedia Commons logo, SVG version. | Original created by Reidab ( PNG version ) SVG version was created by Grunt and cleaned up by 3247 . Re-creation with SVG geometry features by Pumbaa , using a proper partial circle and SVG geometry features. (Former versions used to be slightly warped.) | Reidab , Grunt , 3247 , Pumbaa | Datei:Commons-logo.svg | |
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg | |
Portal des Bundeskanzleramtes an der Adresse Ballhausplatz 2 im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt. Ursprünglich wurde das Gebäude im Auftrag Karls VI. vom Hofarchitekten Johann Lukas von Hildebrandt (Baumeister Christian Alexander Oedtl) für die damalige Geheime Hofkanzlei als repräsentatives Gebäude errichtet (Grundsteinlegung am 13. September 1717) und diente später als Staatskanzlei. Von 1764 bis 1767 wurde das Gebäude im Auftrag Maria Theresias von ihrem Hofarchitekten Nikolaus Pacassi verändert und bedeutend erweitert, wobei die Hauptfassade zum Ballhausplatz hin an sich nur gering verändert wurde. 1922 übersiedelte das Bundeskanzleramt aus seinem ursprünglichen Amtssitz im Palais Modena (heute Innenministerium) hierher. In dem Gebäude amtierten in der Zeit der I. Republik auch noch der Bundespräsident (Trakt in der Löwelstraße) und der Außenminister: 1 . Die „Anti-Terror-Pollern“ davor, als Reaktion auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin, wurden 2017 errichtet, führten zu einer Politposse und kosteten rd. 800.000 Euro (inklusive 11 fixen und 4 hydraulischen Pollern bei der gegenüberliegenden Präsidentschaftskanzlei): 2 . | Eigenes Werk | C.Stadler/Bwag | Datei:Wien - Bundeskanzleramt, Portal.JPG |