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vom 07.12.2021, aktuelle Version,

Bundesminister (Österreich)

Bundesminister
Wappen der Republik Österreich Sitzungssaal des Ministerrates im Bundeskanzleramt
Stellung Oberstes Organ des Bundes
Staatsgewalt Exekutive
Gründung 1. Oktober 1920
mit Bundes-Verfassungsgesetz,
in Kraft getreten am 10. Okt. 1920
(BM ursprünglich 1760 als Staatsminister)
Sitz Wien 1, Ballhausplatz
Vorsitz Bundeskanzler: Karl Nehammer (ÖVP)
Vizekanzler: Werner Kogler (GRÜNE)
Bestandsgarantie Art. 19 Abs. 1 B-VG
Website www.bundesregierung.at

Als Bundesminister werden in Österreich die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet.

Zur Funktion

Die Bundesminister gehören – neben dem Bundespräsidenten, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – zu den obersten Organen der Vollziehung des Bundes (Art. 19 Abs. 1 B-VG). Die Minister bilden den Ministerrat (Regierungskabinett).

Der Bundeskanzler ist als „Vorsitzender der Bundesregierung“ primus inter pares (deutsch: „Erster unter Gleichen“) unter den Bundesministern.[1] Er ist den übrigen Bundesministern gegenüber nicht weisungsberechtigt. Im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler (der nicht als Bundesminister bezeichnet wird) besitzt der österreichische Bundeskanzler auch keine Richtlinienkompetenz.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt bzw. auch wieder entlassen. Sie werden vom Nationalrat (der ersten Kammer des österreichischen Parlaments) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen.

Neben den beauftragten Bundesministern, das sind die, die einem Ministerium vorstehen, kann es auch Kanzleramtsminister mit oder ohne Portefeuille geben, die am Bundeskanzleramt agieren.

Den Bundesministern können Staatssekretäre zur Unterstützung beigegeben werden. Diese sind dem Bundesminister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Bundesregierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil. Darüber hinaus sitzen sie im Parlament zusammen mit den Bundesministern auf der „Regierungsbank“ und vertreten dort auch ihre Minister in Abwesenheit.

Aktuelle Bundesregierung

Einzelnachweise

  1. Anm.: Die österreichische Verfassung gibt in Art. 19 Abs. 1 B-VG vor: „Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.“ Das ist dahingehend zu interpretieren, dass Bundes- und Vizekanzler zu den Ministern zählen, was ihre Stellung als staatliches Organ betrifft.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Ministerrat Sitzungssaal im Bundeskanzleramt, Wien (Österreich) Meeting room of the Cabinet, Federal Chancellery, Vienna (Austria) Eigenes Werk User:My Friend
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