Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 12.03.2022, aktuelle Version,

Franz Winkler

Kabinett Buresch mit Bundespräsident Wilhelm Miklas (1932)

Franz Winkler (* 20. März 1890 in Zwickau in Böhmen; † 16. Oktober 1945 in Graz) war ein österreichischer Politiker (Landbund).

Franz Winkler war als Gutsbeamter in Böhmen, danach als Beamter in Tirol und der Steiermark tätig. Er war Abgeordneter zum Steiermärkischen Landtag und Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung. Ab 1932 war er Reichsparteiobmann des Landbundes.

Von 1930 bis 1934 war Winkler Abgeordneter zum Nationalrat. Von 1930 bis 1933 übte er das Amt des Bundesministers für Innere Angelegenheiten aus. Von 20. Mai 1932 bis 21. September 1933 war er Vizekanzler. 1933 erfolgte sein Bruch mit Dollfuß. 1934 konspirierte er im Rahmen des Juliputsches mit der NSDAP, um wieder politischen Einfluss in Österreich zu gewinnen. Unmittelbar vor Beginn der Kampfhandlungen reiste Winkler in die Tschechoslowakei und kehrte nach dem Scheitern des Putschversuches nicht mehr nach Österreich zurück. Er gab zahlreiche Interviews und verfasste ein Buch, worin er seine Sicht der Ereignisse der letzten Jahre beschrieb, dabei jedoch seine Kontakte zur NSDAP und deren Landesleiter Theo Habicht im Mai 1934 aussparte. Im Frühjahr 1935 übersiedelte er ins Deutsche Reich, 1936 wurde er als „Putschminister“ von Österreich ausgebürgert.

Nach dem „Anschluss“ kehrte er nach Österreich zurück. Er beantragte sogleich die Aufnahme in die NSDAP und für ihn wurde eine Nummer vorgemerkt. Er wurde Mitarbeiter von Max Führer, des Direktors der Ankerbrot-Werke. Nachdem Führer Anfang Dezember 1938 wegen ihm vorgeworfener Korruption im Auftrag des Reichskommissars Josef Bürckel verhaftet und aus der Partei ausgeschlossen wurde,[1] verlor auch Winkler seine Stelle. Da die Mitgliedskarte nicht ausgehändigt wurde, war eine Aufnahme in die Partei nicht zustande gekommen.[2][3] Danach war er wahrscheinlich Betriebsleiter einer Fabrik für wärmetechnische Apparaturen in Wien-Inzersdorf. Gegen Kriegsende floh er, mittlerweile schwer an Krebs erkrankt, in die Steiermark und wohnte im Haus des Sozialdemokraten und späteren Landeshauptmanns Reinhard Machold.

Werke

  • Die Diktatur in Oesterreich. (= Weltmachtprobleme. Band 6). Orell Füssli, Zürich/Leipzig 1935.

Literatur

  • Franz Schausberger: Letzte Chance für die Demokratie. Die Bildung der Regierung Dollfuß I im Mai 1932. Bruch der österreichischen Proporzdemokratie. (= Studien zur Geschichte der christlich-sozialen Parteien. Band 1). Böhlau, Wien u. a. 1993, ISBN 3-205-98050-6, S. 152–153.
  • Christian Klösch: Zerrieben zwischen Nationalsozialismus und Austrofaschismus: Landbund und Großdeutsche Volkspartei und das Ende der deutschnationalen Mittelparteien am Beispiel von Franz Winkler und Viktor Mittermann. In: Florian Wenninger, Lucile Dreidemy (Hrsg.): Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933–1938. Vermessung eines Forschungsfeldes. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2013, ISBN 978-3-205-78770-9, S. 87–104, zu Winkler speziell S. 93–100.

Einzelnachweise

  1. Bürckel läßt Ankerbrotdirektor wegen Korruption verhaften. Reichskommissar wacht über Sauberkeit in der Wirtschaft. In: Kleine Volks-Zeitung, 6. Dezember 1938, S. 1 (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kvz
  2. Bundesarchiv R 9361-II/1210368
  3. Wochenspiegel. In: Salzburger Volksblatt, 10. Dezember 1938, S. 5–6 (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/svb „Nach einer Untersuchung der Verhältnisse in den Ankerbrot-Fabriken in Wien wurde der Direktor [Max] Führer in Haft genommen und gleichzeitig aus der Partei ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit Angelegenheit wurde auch der frühere Vizekanzler Ing. Winkler aus der Partei ausgeschlossen.“ Diese Zeitungsnotiz gibt den Sachverhalt der Parteimitgliedschaft nicht korrekt wieder, außerdem wird als Grund für die Verwehrung einer Parteimitgliedschaft in der Parteikorrespondenz gar nicht Korruption erwähnt, sondern vielmehr Winklers dubiose Seitenwechsel und Zweifel an seiner NS-Gesinnung

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
Public domain
Datei:Austria Bundesadler.svg
Begriffsklärungs-Icon (Autor: Stephan Baum) Eigenes Werk ( Originaltext: Own drawing by Stephan Baum ) Original Commons upload as File:Logo Begriffsklärung.png by Baumst on 2005-02-15 Stephan Baum
Public domain
Datei:Disambig-dark.svg
Die neue österreichische Regierung unter Karl Buresch (1932). Von links nach rechts, erste Reihe: Vaugoin, Winkler, Buresch, Weidenhoffer, daneben Bundespräsident Miklas; zweite Reihe: Dollfuß, Schuschnigg, Czermak, Resch. Bibliothèque nationale de France Agence de presse Mondial Photo-Presse. Agence photographique
Public domain
Datei:Franz Winkler (1932).jpg
Die neue österreichische Regierung unter Karl Buresch (1932). Von links nach rechts, erste Reihe: Vaugoin, Winkler, Buresch, Weidenhoffer, daneben Heinl; zweite Reihe: Dollfuß, Schuschnigg, Czermak, Resch. Bibliothèque nationale de France Agence de presse Mondial Photo-Presse. Agence photographique
Public domain
Datei:GabineteBuresch1932.jpeg