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vom 04.01.2020, aktuelle Version,

Eckart Ratz

Eckart Ratz bei einem Vortrag in Bregenz (2019)

Eckart Ratz (* 28. Juni 1953 in Bregenz) ist ein österreichischer Jurist und Politiker (parteilos). Von 2012 bis 2018 war er Präsident des Obersten Gerichtshofs und zuvor ab März 2011 dessen Vizepräsident. Von 22. Mai bis 3. Juni 2019 war Ratz Bundesminister für Inneres in der Bundesregierung Kurz I bzw. der Einstweiligen Bundesregierung Löger.[1]

Richterlicher Werdegang

Der gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz, dessen Vater Gerold Ratz von 1963 bis 1973 Landesstatthalter in Vorarlberg war, promovierte 1978 an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechte. Im Jahr 1980 trat er sein erstes Richteramt am Bezirksgericht Feldkirch als Richter für Zivilsachen an, wechselte aber bereits ein Jahr später an das Landesgericht Feldkirch, wo er nach der Beschäftigung mit Insolvenzsachen erstmals mit Strafsachen betraut wurde. 1994 wurde Eckart Ratz Richter am Oberlandesgericht Wien im Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen.

Ab dem 1. Jänner 1997 war Ratz als Strafrichter am Obersten Gerichtshof in Wien tätig. 2007 wurde er am OGH Senatspräsident eines Strafsenats und ein Jahr später Vorsitzender des Fachsenats für Finanzstrafsachen. Am 9. März 2011 wurde Eckart Ratz zunächst einer der beiden OGH-Vizepräsidenten,[2] mit 1. Jänner 2012 zum Präsidenten des OGH.[3] Sein Versuch, auf „immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen“, unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten einzuwirken,[4] wurde vom Disziplinarsenat des OGH als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit bewertet; die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung gegen Ratz lehnte der Disziplinarsenat aber ab.[5] Am 30. Juni 2018 trat Ratz wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze für Richter mit 65 Jahren in den Ruhestand.

Im akademischen Umfeld ist Ratz besonders bekannt als Mitherausgeber des Wiener Kommentars zum Strafrecht. Seit 2003 hat Eckart Ratz zudem die Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht als Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.[6]

Politische Tätigkeit

Am 22. Mai 2019 übernahm Eckart Ratz im Rahmen einer von Bundeskanzler Sebastian Kurz infolge der „Ibiza-Affäre“ vorgeschlagenen Nachbesetzung für die zurückgetretenen FPÖ-Minister der Bundesregierung Kurz I das Amt des Bundesministers für Inneres. Am Tag nach seiner Angelobung nahm er die letzte Verordnung des zuvor vom Bundespräsidenten des Amtes enthobenen Innenministers Herbert Kickl zurück, wonach Asylwerber statt zuvor drei bis fünf Euro nur noch 1,50 € pro Stunde für gemeinnützige Tätigkeiten erhielten.[7]

Geplant war, dass Ratz dieses Amt bis zur Angelobung einer neuen Regierung nach der vorgezogenen Nationalratswahl im September 2019 ausüben sollte.[1][8] Am 27. Mai 2019 wurde indessen der gesamten Bundesregierung durch einen Misstrauensantrag mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT im österreichischen Nationalrat das Vertrauen entzogen. Bundespräsident Alexander van der Bellen enthob daraufhin alle Mitglieder der Bundesregierung des Amtes, betraute sie aber weiterhin mit der provisorischen Amtsführung.[9][10] Mit Amtsantritt der neuen Übergangsregierung von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein und Amtsübergabe an seinen Nachfolger Wolfgang Peschorn am 3. Juni 2019 schied Ratz nach 13 Tagen wieder aus dem Amt des Innenministers aus.[11]

Publikationen

Commons: Eckart Ratz  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Vorarlberger als neuer Innenminister. In: Vorarlberger Nachrichten. 21. Mai 2019, abgerufen am 22. Mai 2019.
  2. Benedikt Kommenda: Politeinfluss? "Mag sein, aber ich kenne keinen". In: DiePresse.com. 17. April 2011, abgerufen am 26. Dezember 2011.
  3. Eckart Ratz – Ein Vorarlberger als OGH-Präsident. In: Vorarlberg Online (VOL.at). 29. Januar 2012, abgerufen am 29. Januar 2012.
  4. Maria Sterkl: Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter. In: Der Standard. 8. Februar 2012, abgerufen am 22. Mai 2019.
  5. Ricardo Peyerl: Disziplinarsenat rügt Präsidenten des OGH: "Druck auf Richter". In: Kurier. 27. März 2014, abgerufen am 22. Mai 2019.
  6. Personenvorstellung auf der Seite des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien.
  7. Innenminister Ratz macht Kickls Entscheidungen rückgängig. In: Wiener Zeitung. 23. Mai 2019, abgerufen am 28. Mai 2019.
  8. Ratz als neuer Innenminister bestätigt. In: vorarlberg.ORF.at. 22. Mai 2019, abgerufen am 22. Mai 2019.
  9. Bundespräsident: »Auf die Bundesverfassung ist Verlass«. Rede des Bundespräsidenten vom 27. Mai 2019, abgerufen am 28. Mai 2019.
  10. Angelobt: Löger nun Interimskanzler. In: ORF.at. 28. Mai 2019, abgerufen am 28. Mai 2019.
  11. Birgit Entner-Gerhold: Eckart Ratz beendet seine Ministerkarriere nach 286 Stunden im Amt. In: Vorarlberger Nachrichten (VN.at). 3. Juni 2019, abgerufen am 4. Juni 2019.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Eckart Ratz (* 28. Juni 1953 in Bregenz) ist ein österreichischer Jurist und Politiker (parteilos). Von 2012 bis 2018 war er Präsident des Obersten Gerichtshofs. Von 22. Mai bis 3. Juni 2019 war er in Österreich Bundesminister für Inneres. Eigenes Werk Asurnipal
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