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vom 04.05.2019, aktuelle Version,

Erwin Felzmann

Erwin Felzmann (* 10. April 1937 in Wien) ist ein österreichischer Jurist. Er war Präsident des Obersten Gerichtshofes in Österreich.

Leben

Erwin Felzmann wurde am 10. April 1937 in Wien geboren und besuchte die Lehrerbildungsanstalt Wiener Neustadt, wo er 1956 die Reifeprüfung ablegte. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo er 1960 zum Dr. jur. promovierte.

Er begann seine berufliche Laufbahn 1961 als Rechtspraktikant beim Bezirksgericht Gänserndorf und er war nach Ablegung der Richteramtsprüfung 1964 Sprengelrichter beim Kreisgericht Korneuburg und beim Bezirksgericht Gänserndorf tätig.

Seinen Präsenzdienst leistete er beim Österreichischen Bundesheer ab. Ab 1970 war der Jurist Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg und im Jahre 1974 wurde er Oberstaatsanwalt in Wien und ab 1979 stellvertretender Behördenleiter (1. Oberstaatsanwalt).

Erwin Felzmann wurde 1992 Präsident des Oberlandesgerichtes Wien und ab 1999 Präsident des Obersten Gerichtshofes. Diese Funktion hatte er bis zu seinem Ruhestand Ende 2002 inne. Seit Jänner 1985 ist er auch Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes.

Neben diesen Aufgaben war er Vorstandsmitglied der Österreichischen Juristenkommission und der Juristischen Gesellschaften Niederösterreich, Wien und Burgenland, sowie ab 2000 Vizepräsident der Österreichischen Juristenkommission und von 2003 bis 2007 Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates.

Ehrenamtlich engagiert er sich auch überregional für den Sport, besonders für Handball, was er früher auch aktiv ausübte. Er war 15 Jahre Landesobmann der Sportunion Niederösterreich.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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